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Amtsgericht Landau

Zeugenbetreuungsstelle

Hier soll Ihnen der allgemeine Verfahrensablauf näher gebracht werden und Sie erhalten Antworten auf evtl. Fragen, die bezüglich Ihrer Zeugeneinvernahme auftreten können.

Jeder Zeuge hat Anspruch auf den Ersatz der durch die Terminswahrnehmung entstandenen Kosten (i.d.R. Fahrtkosten und Verdienstausfall).


Achtung:
Reisen Sie von einem weiter entfernten Ort als in der Ladung aufgeführt an, können Mehrkosten grundsätzlich nur nach vorheriger Genehmigung durch den Richter erstattet werden. Teilen Sie solche Umstände daher möglichst frühzeitig mit.

Den Antrag auf Zeugenentschädigung können Sie gleich nach dem Termin in der Wachtmeisterei abgeben oder per Post schicken.

Die Auszahlung der Zeugenentschädigung erfolgt durch Überweisung auf Ihr Konto.


Anschriften und Telefonnummern der Zeugenbetreuungsstellen der bayerischen Gerichte erhalten Sie hier.

Erreichbarkeit

Die Zeugenbetreuungsstelle befindet sich im 1. Stock, Zimmer 107.
Die Zeugenbetreuungsstelle ist telefonisch unter 09951/945-126 zu erreichen.

Verfahrensübersicht