Hinterlegungsstelle
Sie ist sachlich zuständig für
- die Entgegennahme von Anträgen auf Hinterlegung von gesetzlichen und gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln (Geld) sowie Wertpapieren, Urkunden und Kostbarkeiten nach dem Bayerischen Hinterlegungsgesetz
- die Annahme der Hinterlegung
- die Entscheidung über Auszahlungsanträge
Musteranträge finden Sie auf den Seiten des AG München:
http://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/verfahren_09.php
Erreichbarkeit
Die Hinterlegungsstelle befindet sich im Erdgeschoss, Zimmer 6.
Sie ist telefonisch unter 09951/945-223 zu erreichen.
Verfahrensübersicht
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