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Amtsgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Geldannahmestelle

Beim Amtsgericht Landshut ist eine Geldannahmestelle eingerichtet.Sie ist grundsätzlich zuständig für den Zahlungsverkehr des Amtsgerichts, des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft Landshut.

Der bare Zahlungsverkehr soll vermieden werden.
Nur in dringenden Fällen können Geldstrafen, Gerichtskostenvorschüsse, Kautionen oder Sicherheitsleistungen und Geldhinterlegungen bar eingezahlt werden.

Hinweise:

  • Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungssnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden;
  • Eine Teilnahme am Lastschriftverfahren ist möglich;
  • Seit dem 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig. Schecks für z.B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden. Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzliche vorgesehene Zahlungen, wie z.B. § 69 Abs. 2 ZVG (Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen).

Bankverbindungen

  • Bayern LB München,
    Bankleitzahl: 700 500 00
  • Für die Einzahlung von Kostenvorschüssen, Gebühren und Geldauflagen:
    • Empfänger: Landesjustizkasse (LJK) Bamberg
      Konto Nummer: 3024919
      IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
      BIC: BYLADEMM
  • Für die Einzahlung von Geldstrafen:
    • Konto Nummer: 2024919
      IBAN: DE31 7005 0000 0002 024919
      BIC: BYLADEMM
  • Für sonstige Zahlungen, z.B. Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerung:
    • Konto Nummer: 24919
      IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
      BIC: BYLADEMM

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Erreichbarkeit:
Zimmer 4a (im Sitzungssaalgebäude), Telefon: 0871 / 84-1274

Verfahrensübersicht