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Amtsgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Registersachen

Registersachen

Was macht das Registergericht?

Die Aufgabe des Registergerichts ist die Führung von folgenden öffentlichen Registern:

 

  • Handelsregister (Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften, Juristische Personen, sofern sie ein Gewerbe betreiben)

 

  • Vereinsregister

 

  • Genossenschaftsregister

 

  • Partnerschaftsregister (Angehörige von freien Berufen z.B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Ärztinnen und Ärzte, Architektinnen und Architekten etc., die sich zu einer Gesellschaft zusammenschließen)                

 

  • und seit 01.01.2024: Gesellschaftsregister (Gesellschaften bürgerlichen Rechts, sofern sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen sollen (rechtsfähige Gesellschaft))
Die Register dienen der Offenlegung von Tatsachen und Rechtsverhältnissen der Rechtsträger, die für den Rechtsverkehr von wesentlicher Bedeutung sind.  Insbesondere sollen die Existenz sowie die Vertretungs- und Haftungsverhältnisse der einzelnen Rechtsträger dargestellt werden.


Die Eintragungen genießen öffentlichen Glauben und sind unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de  kostenfrei einsehbar.

Zuständigkeit

Das Registergericht Landshut ist für alle Eintragungen eines Rechtsträgers zuständig, dessen Sitz sich im Amtsgerichtsbezirk Landshut, Landau oder Eggenfelden befindet.

Wann wird das Registergericht tätig?

Das Registergericht wird – bis auf wenige Ausnahmen – aufgrund eines Antrags (Anmeldung) tätig. Anmeldungen sind in notariell beglaubigter Form einzureichen und müssen seit 01.01.2007 über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erfolgen. Lediglich in Vereinsangelegenheiten ist ein Antrag in Papierform noch möglich.

Registereinsicht und Registerblattausdrucke

Eine Einsicht in öffentliche Register und die dazu vorliegenden Dokumente ist jedermann ohne Weiteres gestattet.

Sie ist möglich:

durch Online-Auskunft unter www.handelsregister.de

durch persönliche Einsichtnahme direkt beim Amtsgericht– Registergericht –

 

Die Erteilung von Registerblattausdrucken und den zugehörigen Dokumenten erfolgt durch das Registergericht aufgrund eines schriftlichen Antrags, der per Post, per Telefax oder per E-Mail einzureichen ist.

Die Gebühr für einen unbeglaubigten Ausdruck beträgt 10, 00 EUR, für einen beglaubigten Ausdruck 20,00 EUR.

Unbeglaubigte Ausdrucke und Dokumente können auch auf www.handelsregister.de kostenfrei abgerufen werden. 

Kosten

Kosten entstehen nach der Handelsregistergebührenverordnung bzw. nach dem GNotKG (beim Verein).

 

Die Gebühr für einen unbeglaubigten Ausdruck beträgt 10, 00 EUR, für einen beglaubigten Ausdruck 20,00 EUR.

 

Die Einsicht in das Handelsregister ist kostenfrei.

 

Registerbekanntmachungen
Weiter Informationen und Downloads

Informationen zur Anmelung der Eintragung zum Vereinsregister

https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/997646733429?localize=false

 

Informationen zur Eintragung in das Genossenschaftsregister

https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/3526248799182?localize=false

 

Gemeinsames Registerportal der Länder

 https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.xhtml

Kontakt

Postanschrift:                                Amtsgericht Landshut

                                                               - Registergericht -

                                                               Maximilianstraße 22

                                                               84028 Landshut

 

 Immer Firmenname/Vereinsnamen/Partnerschaftsname und -sofern vorhanden-  bitte Aktenzeichen angeben!

 

 

Telefon:               Durchwahl:       

0871-84              -33 84

                            -32 43

                            -32 75

 

Elektronischer Versand:

 Poststelle.Registergericht@ag-la.bayern.de

De-Mail: ag-landshut@egvp.de-mail.de

Bitte beachten Sie hierzu:

http://www.justiz.bayern.de/service/elektronischer-rechtsverkehr/ 

 

Die individuellen Arbeitszeiten der Mitarbeiter können von den regulären Öffnungszeiten des Amtsgerichts Landshut abweichen.


Verfahrensübersicht

Zentralisierte Verfahren

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns.
Landesjustizkasse (LJK)

Das Zentrale Mahngericht Coburg bearbeitet alle Mahnverfahren in Bayern.
Zentrales Mahngericht Coburg (ZeMaCo)

Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung des Schuldnerverzeichnisses.
Zentrales Vollstreckungsgericht Hof (ZenVG Hof)