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Amtsgericht Landshut

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Personenstandsverfahren

Personenstandsverfahren

Personenstandsverfahren sind rechtliche Verfahren, die sich auf Einträge im Personenstandsregister beziehen. In diesen Registern werden grundlegende persönliche Daten geführt, etwa:

  • Geburt
  • Eheschließung
  • Lebenspartnerschaft
  • Tod

Diese Daten werden von den Standesämtern geführt.

Das Ziel ist immer, dass die personenstandsrechtlichen Register korrekt und rechtssicher geführt werden, weil aus ihnen wichtige Urkunden entstehen (Geburtsurkunde, Eheurkunde usw.).


Was tun, wenn Einträge im Personenstandsregister falsch sind oder geändert werden sollen?

Es geht darum, Eintragungen zu erstellen, zu ändern, zu berichtigen oder anzufechten, wenn etwas nicht stimmt oder rechtlich geklärt werden muss. Typische Fälle sind:

  • Berichtigung von Registereinträgen: z. B. falscher Name, falsches Geburtsdatum
  • Feststellung des Personenstandes: z. B. wenn unklar ist, wer die Eltern sind
  • Geschlechts- und Namensänderungen, die nach deutschem Recht in bestimmten Fällen ein gerichtliches Verfahren erfordern
  • Anfechtung von Einträgen wie z. B. Vaterschaftseinträgen
  • Nachträgliche Beurkundungen, z. B. wenn eine Geburt im Ausland stattgefunden hat

Wer ist zuständig?
  • grundsätzlich die Standesämter 
  • Familiengerichte (insbesondere bei strittigen oder komplexen Fragen, z. B. Abstammung, Geschlecht, Anerkennung von im Ausland vorgenommenen Personenstandsänderungen)


Lehnt der Standesbeamte die Vornahme einer Amtshandlung ab, so kann er auf Antrag der Beteiligten, der Standesämter oder der Aufsichtsbehörde durch das Amtsgericht dazu angehalten werden.
Der Standesbeamte kann in Zweifelsfällen auch von sich aus die Entscheidung des Amtsgerichts herbeiführen.

Ein abgeschlossener Eintrag in einem Personenstandsbuch kann in der Regel nur auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden. Den Antrag auf Berichtigung können alle Beteiligten, das Standesamt und die Aufsichtsbehörde stellen.

Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Landshut umfasst in Personenstandsverfahren den gesamten Bezirk des Landgerichts Landshut.
Kosten

Wird dem Antrag stattgeben, ist das Verfahren kostenfrei. Bei einem Ablehung des Antrags entstehen Gerichtsgebühren.

Kontakt

Postanschrift:                                     Amtsgericht Landshut

                                                       - Personenstandsverfahren -

                                                             Maximilianstraße 22

                                                                84028 Landshut

 

 Sofern vorhanden, bitte Aktenzeichen angeben!


Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Die individuellen Arbeitszeiten der Mitarbeiter können von den regulären Öffnungszeiten des Amtsgerichts Landshut abweichen. 

 

Telefon:            Durchwahl:       

0871-84              -1269  


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