Personenstandsverfahren
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Personenstandsverfahren sind rechtliche Verfahren, die sich auf Einträge im Personenstandsregister beziehen. In diesen Registern werden grundlegende persönliche Daten geführt, etwa:
- Geburt
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Tod
Diese Daten werden von den Standesämtern geführt.
Das Ziel ist immer, dass die personenstandsrechtlichen Register korrekt und rechtssicher geführt werden, weil aus ihnen wichtige Urkunden entstehen (Geburtsurkunde, Eheurkunde usw.).
Was tun, wenn Einträge im Personenstandsregister falsch sind oder geändert werden sollen?
Es geht darum, Eintragungen zu erstellen, zu ändern, zu berichtigen oder anzufechten, wenn etwas nicht stimmt oder rechtlich geklärt werden muss. Typische Fälle sind:
- Berichtigung von Registereinträgen: z. B. falscher Name, falsches Geburtsdatum
- Feststellung des Personenstandes: z. B. wenn unklar ist, wer die Eltern sind
- Geschlechts- und Namensänderungen, die nach deutschem Recht in bestimmten Fällen ein gerichtliches Verfahren erfordern
- Anfechtung von Einträgen wie z. B. Vaterschaftseinträgen
- Nachträgliche Beurkundungen, z. B. wenn eine Geburt im Ausland stattgefunden hat
Wer ist zuständig?- grundsätzlich die Standesämter
- Familiengerichte (insbesondere bei strittigen oder komplexen Fragen, z. B. Abstammung, Geschlecht, Anerkennung von im Ausland vorgenommenen Personenstandsänderungen)
Lehnt der Standesbeamte die Vornahme einer Amtshandlung ab, so kann er auf Antrag der Beteiligten, der Standesämter oder der Aufsichtsbehörde durch das Amtsgericht dazu angehalten werden.
Der Standesbeamte kann in Zweifelsfällen auch von sich aus die Entscheidung des Amtsgerichts herbeiführen.
Ein abgeschlossener Eintrag in einem Personenstandsbuch kann in der Regel nur auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden. Den Antrag auf Berichtigung können alle Beteiligten, das Standesamt und die Aufsichtsbehörde stellen.
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Landshut umfasst in Personenstandsverfahren den gesamten Bezirk des Landgerichts Landshut.
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Wird dem Antrag stattgeben, ist das Verfahren kostenfrei. Bei einem Ablehung des Antrags entstehen Gerichtsgebühren.
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Postanschrift: Amtsgericht Landshut
- Personenstandsverfahren -
Maximilianstraße 22
84028 Landshut
Sofern vorhanden, bitte Aktenzeichen angeben!
Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Die individuellen Arbeitszeiten der Mitarbeiter können von den regulären Öffnungszeiten des Amtsgerichts Landshut abweichen.
Telefon: Durchwahl:
0871-84 -1269
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
- mittels eines besonderen elektronsichen Postfachs
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=01999286154
- Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV
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