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Amtsgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsversteigerung

Der örtliche Zuständigkeitsbereich für Zwangsversteigerungen umfasst den Landgerichtsbezirk Landshut.

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Die Grafik zeigt den Landgerichtsbezirk Landshut mit den einzelnen Amtsgerichtsbezirken, nämlich: Landshut, Eggenfelden, Landau an der Isar, Freising und Erding.

Die Zwangsversteigerungsabteilung des Amtsgerichts Landshut ist zuständig für die Versteigerung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Erbbaurechten, Wohnungseigentumseinheiten und Wohnungserbbaurechten.

Die vollständigen Wertgutachten können bei der Serviceeinheit des Amtsgerichts Landshut Montag bis Freitag in der Zeit von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr eingesehen werden.

Erreichbarkeit:
Zimmer 129, Telefon: 0871 / 84-1243 oder -1183

Fax: +499621962410820

Informationen und Auszüge aus den Wertgutachten zu Versteigerungsobjekten:
http://www.hanmark.de/

Verfahrensübersicht