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Amtsgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Insolvenzverfahren

Der Zuständigkeitsbereich des Insolvenzgerichts Landshut umfasst den Landgerichtsbezirk Landshut mit den Amtsgerichten Eggenfelden, Erding, Freising, Landau a. d. Isar und Landshut.

Das Insolvenzgericht ist im Bezirk des Landgerichts Landshut zuständig zur Durchführung der Insolvenzverfahren über das Vermögen von natürlichen und juristischen Personen, Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit und Vereinen sowie über Nachlässe.

Für die örtliche Zuständigkeit ist der Wohnsitz bzw. der allgemeine Gerichtsstand des Schuldners maßgeblich. Liegt der Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners, egal ob natürliche Person oder nicht, an einem anderen Ort als dem Wohnsitz oder dem allgemeinen Gerichtsstand, so ist für die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts dieser andere Ort bestimmend.

Bei der Antragstellung und Verfahrensdurchführung wird, sofern der Schuldner eine natürliche Person ist, dahin gehend unterschieden, ob der Schuldner oder die Schuldnerin Verbraucher im Sinne der Insolvenzordnung ist (Definition in § 304 InsO) oder nicht.

Dies wird in folgendem Schaubild verdeutlicht:

Die zur Antragstellung erforderlichen Formulare finden Sie hier:

Anträge müssen in Papierform an das Insolvenzgericht gesandt werden.
Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht zulässig.

Für den Verfahrensgang wesentliche Entscheidungen des Insolvenzgerichts werden im Internet unter Justizportal - Insolvenzbekanntmachungen [extern] öffentlich bekannt gemacht.

Die für Insolvenzverfahren eingerichteten Serviceeinheiten des Amtsgerichts Landshut sind wie folgt erreichbar:

  • Zimmer 4, Telefon 0871 / 84-1207,
  • Zimmer 12, Telefon 0871/ 84-1215,
  • Zimmer 13, Telefon 0871 / 84-1205,
  • Zimmer 124, Telefon 0871 / 84-1296 und -1295.

Verfahrensübersicht