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Amtsgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Landwirtschaftsverfahren

Das Amtsgericht Landshut ist örtlich für die Landwirtschaftssachen des gesamten Landgerichtsbezirks Landshut zuständig, sofern die Hofstelle oder das Grundstück ganz oder zum größten Teil in diesem Bezirk liegt oder die Rechte im wesentlichen in diesem Bezirk ausgeübt werden.

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Die Grafik zeigt den Landgerichtsbezirk Landshut mit den einzelnen Amtsgerichtsbezirken, nämlich: Landshut, Eggenfelden, Landau an der Isar, Freising und Erding.

Nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (LwVG) ergibt sich die sachliche Zuständigkeit im Wesentlichen aufgrund der Vorschriften über

  • die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen im Landpachtverkehrsgesetz,
  • den Landpachtvertrag im übrigen,
  • Einwendungen gegen das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht,
  • die Aufhebung von Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnissen sowie die Inanspruchnahme von Gebäuden oder Land,
  • das Anerbenrecht einschließlich der Versorgungsansprüche bei Höfen, Hofgütern, Landgütern und Anerbengütern,
  • Angelegenheiten, die mit der Aufhebung der früheren Vorschriften über Erbhöfe zusammenhängen.
In Landwirtschaftssachen besteht die Gerichtsbesetzung aus einem Richter am Amtsgericht als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern.

Erreichbarkeit:
Zimmer: 132, Telefon: 0871 / 84-1231

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