Menü

Amtsgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Die Amtsgerichte entscheiden in zivilrechtlichen Streitigkeiten über Ansprüche, deren Geldwert die Summe von 5.000 € nicht übersteigt. Außerdem ist das Amtsgericht für bestimmte in § 23 des Gerichtsverfassungsgesetzes aufgezählte Zivilrechtsstreitigkeiten unabhängig von deren Streitwert ausschließlich zuständig. Insoweit sind vor allem die Streitigkeiten betreffend Wohnungsmietverhältnisse zu nennen.

Erreichbarkeit:

  • Zimmer: 131, Telefon: 0871 / 84-1230 oder 84-1276
  • Zimmer: 132, Telefon: 0871 / 84-1231 oder 84-1375
  • Zimmer: 133, Telefon: 0871 / 84-1232
Fax: +499621962410818

Beschreibung, Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen:
Zivilprozess vor dem Amtsgericht; Informationen - BayernPortal (freistaat.bayern)

Verfahrensübersicht