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Amtsgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Nachlassverfahren

Wenn eine verstorbene Person seinen letzten Wohnsitz in Landshut oder im Landkreis Landshut hatte, so ist das Nachlassgericht Landshut zuständig für:

  • die Ermittlung und Feststellung der Erben: Das Nachlassgericht wird von sich aus tätig, wenn Vermögen vorhanden ist, dessen Wert die Beerdigungskosten übersteigt.
  • die Erteilung von Erbscheinen: Ein Erbschein ist ein amtlicher "Ausweis" für den Erben über sein Erbrecht und die Größe seines Erbteils. Der Erbschein wird nur auf Antrag rteilt.
  • Sicherungsmaßnahmen (z.B. die Anordnung einer Nachlasspflegschaft): Eine Nachlasspflegschaft wird angeordnet, wenn die Erben unbekannt sind und gleichzeitig ein Bedürfnis zur Sicherung des Nachlasses besteht. Der Nachlasspfleger (in der Regel ein Rechtsanwalt) verwaltet den Nachlass für die noch nicht bekannten Erben. Er erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung aus dem Nachlass.
  • Entgegennahme von Beurkundung von Erbausschlagungen: Eine Erbausschlagung ist die Erklärung, dass eine Erbschaft nicht angenommen wird, z.B. zur Vermeidung einer Schuldenhaftung.
  • die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen: Ein privatschriftliches Testament kann beim Nachlassgericht auf Antrag verwahrt werden, um einen Verlust des Testaments zu vermeiden.
  • Die Verwahrung kostet eine einmalige Gebühr von 75,- €. Bei notariellen Testamenten und Erbverträgen veranlassen die Notare die Verwahrung.

Nicht zuständig ist das Nachlassgericht für

  • die Erbauseinandersetzung zwischen den Miterben und die Verteilung des Nachlassvermögens. Dies müssen die Erben untereinander erledigen.
  • die Berechnung und Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen. Auch diese Ansprüche sind von den Beteiligten untereinander zu klären.

Folgende Broschüre des Bayer. Staatsministeriums der Justiz ist in der Regel beim Nachlassgericht vorrätig:

  • Erbrecht
  • Gesetzliche Erbfolge
  • Testament
Informationen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern unter https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerarten/


Die für Nachlassverfahren eingerichteten Serviceeinheiten des Amtsgerichts Landshut sind wie folgt erreichbar:

Zimmer 1, 29, 30, 31 und 32,
Telefon: 0871 / 84-1107, 84-1178, 84-1180, 84-1261, 84-1262, 84-1351,  oder 84-1358
Fax: +499621962410816

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