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Amtsgericht Augsburg

Justizhauptgebäude

Beratungshilfe

Geänderte Öffnungs- und Sprechzeiten siehe

Hinweise

Die Erteilung eines Berechtigungsscheins ist nur für außergerichtliche Angelegenheiten möglich. Ist bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig, ist hierfür Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen (Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe; Beantragung - BayernPortal).

Für den Erhalt eines Berechtigungsscheines müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen. Bringen Sie deshalb alle hierzu notwendigen Unterlagen neuesten Datums mit, wie z.B. Verdienstbescheinigung, Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid, Kontoauszüge drei Monate, Mietvertrag, Bescheinigungen über Zahlung von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten etc. Weiter bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Antragstellung ist persönlich, schriftlich oder online möglich.

Beratungshilfe kann nur erteilt werden, wenn keine andere Möglichkeit der Hilfe zur Verfügung steht.

Andere Möglichkeiten sind z.B.:

-          In Mietangelegenheiten die Law Clinic : Law Clinic Augsburg – Eine Initiative von Studierenden.

-          Außergerichtliche Schuldenbereinigung 

           -   Caritas : Außergerichtlicher Vergleich

           -   Diakonie :
Schuldner- und Insolvenzberatung für den Landkreis Augsburg | Diakonie Augsburg

-          Für Jugendliche und Heranwachsende bis 27 Jahren in allen Rechtsgebieten: 
           Rechtsberatung | Landkreis Augsburg



Weitere Hinweise und einen Vorab-Check zur Prüfung der Voraussetzungen finden sie unter:

Beratungshilfe: So funktioniert's | Justiz-Services

Abteilung für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten

Beratungshilfe

Zimmer 110, Justizgebäude Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg

Die mündliche Antragstellung ist nur Montag bis Freitag zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr. Sollte eine Antragstellung während dieser Zeiten nicht möglich sein, kann telefonisch unter der Nummer 0821/3105-2206 o. -2263 ein Termin vereinbart werden.


Den Antrag auf Beratungshilfe können Sie auch online stellen:

Beratungshilfe; Beantragung - BayernPortal

Wenn Sie ein Formular online ausfüllen möchten, benötigen Sie eine BayernID. Hierbei handelt es sich um einen bayernweit einheitlichen Zugang zu allen Online-Verfahren der Verwaltung und der Justiz. Nähere Informationen finden Sie unter:

 https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat/ (insbesondere im Bereich der FAQs)

Familiengericht

Beratungshilfe und Rechtsantragstelle

Justizgebäude Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg




Telefon nach Familienname des Rechtsuchenden

A:
Zimmer 058, Telefon: 0821 3105-2544

B - G:
Zimmer 059, Telefon: 0821 3105-2543

H - O:
Zimmer 060, Telefon: 0821 3105-2553

P - Z:
Zimmer 038, Telefon: 0821 3105-2549

Telefax: 09621 9624-14074

Verfahrensübersicht