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Amtsgericht Augsburg

Personenstandsverfahren

Das Personenstandsgericht entscheidet z.B. darüber, ob die Ablehnung oder Vornahme einer Amtshandlung durch einen Standesbeamten rechtmäßig war.

Sprechzeiten

Geänderte Öffnungszeiten siehe Startseite

Erreichbarkeit

In Personenstandssachen herrscht kein Anwaltszwang. Sie können Ihre Anträge direkt bei der zuständigen Geschäftsstelle (Serviceeinheit) des Betreuungsgerichts abgeben:

Zimmer 253
Telefon: 0821 / 3105-2383
Telefax: 0821 / 3105-2415

Verfahrensübersicht