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Amtsgericht Augsburg

Zeugenbetreuungsstelle

Die Aufforderung vor Gericht als Zeugin oder Zeuge Aussagen zu machen, kann mit Aufregung, Scheu, Betroffenheit, ja mit vielfältigen Ängsten verbunden sein. In einem solchen Fall können Sie sich der Zeugenbetreuung anvertrauen.

  • Bei den Justizbehörden Augsburg für Straf- und Bußgeldsachen:
    Die Zeugenbetreuerin finden Sie auf Zimmer 203/1. OG im Strafjustizgebäude
    Gögginger Straße 101, 86199 Augsburg
    Telefon: 0821 3105-1212.

    1. Vertreterin:
    Zimmer 285/EG im Strafjustizgebäude, Gögginger Straße 101, 86199 Augsburg,
    Telefon: 0821 3105-1199

    2. Vertreterin:
    Zimmer 203/2. OG im Strafjustizgebäude, Gögginger Straße 101, 86199 Augsburg,
    Telefon: 0821 3105-1588

    3. Vertreter:
    Zimmer 201/EG im Strafjustizgebäude, Gögginger Straße 101, 86199 Augsburg,
    Telefon: 0821 3105-1201

  • Beim Amtsgericht Augsburg in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
    Die Zeugenbetreuung finden Sie auf Zimmer 109/1. OG im Justizgebäude Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg
    Telefon: 0821 3105-2291.

    Vertretung:
    Zimmer 114/1. OG im Justizgebäude Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg,
    Telefon: 0821 3105-2267

  • Beim Amtsgericht Augsburg für Familiensachen:
    Die Zeugenbetreuerin finden Sie auf Zimmer 060/EG im Justizgebäude Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg,
    Telefon: 0821 3105-2553.

    1. Vertreterin:
    Zimmer 058/EG im Justizgebäude Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg,
    Telefon: 0821 3105-2544

Zeugenentschädigungsstelle

Als Zeuge haben Sie im Rahmen bestimmter Höchstbeträge Anspruch auf Ersatz Ihres Verdienstausfalls sowie von Fahrtkosten und anderen Auslagen.

Die Zeugenentschädigungsstelle des Amtsgerichts Augsburg befindet sich im Justizgebäude Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, Zimmer 165.

Telefon: 0821 3105-2298, -2249
Telefax: 0821 3105-2238

Geänderte Öffnungszeiten siehe Startseite
 

Die Zeugenentschädigungsstelle für Straf- und Bußgeldsachen befindet sich im Strafjustizgebäude, Gögginger Straße 101, 86199 Augsburg, Zimmer 115 EG.

Telefon: 0821 3105-1106, -1107
Telefax: 0821 3105-1190

Geänderte Öffnungszeiten siehe Startseite


Sie können den Antrag auf Zeugenentschädigung auch online stellen:

Zeugenentschädigung online beantragen - BayernPortal

Wenn Sie ein Formular online ausfüllen möchten, benötigen Sie eine BayernID. Hierbei handelt es sich um einen bayernweit einheitlichen Zugang zu allen Online-Verfahren der Verwaltung und der Justiz. Nähere Informationen finden Sie unter:

https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat/ (insbesondere im Bereich der FAQs)

Ablauf einer Verhandlung

am Beispiel einer Strafsache:

1. Nach Aufruf der Strafsache treten die Zeugen in den Gerichtssaal ein und übergeben ihre Ladung dem Protokollführer.

2. Die Zeugen werden darüber belehrt, dass sie

  • wahrheitsgemäß aussagen müssen,
  • nichts verschweigen dürfen und
  • mit einer Vereidigung zu rechnen haben.
Anschließend verlassen die Zeugen den Sitzungssaal und halten sich in der Nähe des Sitzungssaales bereit.

3. In der Zwischenzeit
  • stellt das Gericht die Personalien des Angeklagten fest,
  • verliest der Staatsanwalt die Anklage, die den Tatvorwurf enthält.
Anschließend steht es dem Angeklagten frei, sich zur Tat zu äußern.

4. Im Rahmen der Beweisaufnahme wird der Zeuge in den Sitzungssaal gebeten. Er wird einzeln und in Abwesenheit der später zu hörenden Zeugen vernommen.
  • Er wird zunächst vom Gericht nach seinen Personalien (Name, Vorname, Alter, Familienstand, Beruf, Anschrift) befragt.
  • Gegebenenfalls wird er zur Straftat gehört. Der Zeuge schildert das Geschehen zunächst zusammenhängend.
  • Sodann können Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidiger des Angeklagten und dieser selbst dem Zeugen ergänzende Fragen stellen.
  • Nach der Aussage beschließt das Gericht, ob eine Vereidigung durchgeführt werden soll.
Mit der Aushändigung der Ladung entlässt das Gericht den Zeugen. Mit der Ladung kann der Zeuge bei der Zeugenentschädigungsstelle seine finanziellen Aufwendungen (Verdienstausfall, Fahrtkosten) geltend machen.

5. Dem Zeugen steht es frei, die Verhandlung im Zuschauerraum weiter mitzuverfolgen. Es können nun folgen:
  • weitere Zeugenvernehmungen, Erstattung eines Sachverständigengutachtens,
  • der zusammenfassende Schlussvortrag des Staatsanwalts sowie des Verteidigers mit Anträgen zur Strafhöhe,
  • das sogenannte "letzte Wort" des Angeklagten selbst.

6. Meist wird nun das Gericht das Urteil verkünden und dieses kurz mündlich begründen. Es belehrt den Angeklagten über seine weiteren Rechte. Damit ist die Sache für diese Instanz abgeschlossen.

Broschüre

Verfahrensübersicht