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Amtsgericht Augsburg

Zwangsversteigerung

Geänderte Öffnungs- und Sprechzeiten siehe

Das Vollstreckungsgericht (Immobiliarvollstreckung) ist u. a. zuständig für die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Immobilien, z. B.

  • bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Eigentumswohnungen

Die örtliche Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts (Immobiliarvollstreckung) umfasst die Amtsgerichtsbezirke Aichach, Augsburg und Landsberg am Lech.


Der Antrag auf Teilungsversteigerung kann auch online gestellt werden:

Teilungsversteigerung online beantragen - BayernPortal

Wenn Sie ein Formular online ausfüllen möchten, benötigen Sie eine BayernID. Hierbei handelt es sich um einen bayernweit einheitlichen Zugang zu allen Online-Verfahren der Verwaltung und der Justiz. Nähere Informationen finden Sie unter:

https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat/ (insbesondere im Bereich der FAQs)

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle im Justizgebäude Schaezlerstraße 13 ist erreichbar unter den Telefonnummern:
0821 / 3105-2557 oder -2699.

Zwangsversteigerungstermine

Hier geht es zu den Zwangsversteigerungsterminen: http://www.zvg-portal.de/

Telefonische Auskünfte zu den Gutachten und Gläubigern sind nicht möglich.

Allgemeine Informationen für Bietinteressenten

Verfahrensübersicht