Justiz und Justizvollzug in Bayern
Einweihung des Zentralen Vollstreckungsgerichts in Hof am 22. Januar 2013
In der Rubrik "Justiz und Justizvollzug" finden Sie nützliche Informationen über:
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die ordentlichen Gerichte in Bayern
Zum Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gehören die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In Bayern sind das die Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg, 22 Landgerichte und 73 Amtsgerichte mit 11 Zweigstellen. Die ordentlichen Gerichte sind für Zivil- und Strafverfahren sowie für die freiwillige Gerichtsbarkeit (d.h. insbesondere Betreuungs-, Nachlass-, Grundbuch- und Registersachen) zuständig.
Die Fachgerichtsbarkeiten (Verwaltungs-, Arbeits, Sozial- und Finanzgerichte) gehören in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien. -
die bayerischen Staatsanwaltschaften
Den Staatsanwaltschaften obliegt die Verfolgung von Straftaten sowie - soweit hierzu nicht andere Behörden vordringlich berufen sind - auch von Ordnungswidrigkeiten. In Bayern bestehen Generalstaatsanwaltschaften in München, Nürnberg und Bamberg sowie Staatsanwaltschaften jeweils am Sitz der 22 Landgerichte (mit fünf staatsanwaltschaftlichen Zweigstellen). -
den Justizvollzug in Bayern
Bayern verfügt insgesamt über 36 Justizvollzugsanstalten sowie sechs Jugendarrestanstalten.
Zudem finden Sie:
- das zuständige Gericht bzw. die zuständige Staatsanwaltschaft in der Gerichtssuche
- Wichtiges über Berufe und Stellen in der Justiz und im Justizvollzug in Bayern - vom Richter über den Rechtspfleger bis zum Justizwachtmeister