Landgericht München I

Das Schöffenamt in Bayern

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.

Die Wahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 haben im Laufe des Jahres 2018 stattgefunden. Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.

Die jeweils aktuelle Fassung der Bekanntmachung zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung) und zur Vorbereitung der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und Jugendkammern (Jugendschöffenbekanntmachung) können Sie hier abrufen, indem Sie auf den jeweiligen Link klicken.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Schöffenamt interessieren, sollten sich an ihre Wohnsitzgemeinde bzw. das zuständige Jugendamt wenden. Nähere Informationen über die Grundlagen des Schöffenamtes, das Strafrecht und den Gang des Strafverfahrens können der Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern" sowie dem Merkblatt für Schöffen entnommen werden.

Das hier bereitgestellte Bewerbungsformular ist verpflichtend zur Bewerbung für das Schöffenamt in Erwachsenensachen zu verwenden. Für die Jugendschöffenwahl wird kein verpflichtend zu verwendendes Bewerbungsformular bereitgestellt. Es wird angeregt, für die Jugendschöffenwahl das hier bereitgestellte Bewerbungsformular an die Vorgabe des § 35 Abs. 2 S. 2 JGG anzupassen. Danach sollen die Vorgeschlagenen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Einführungsfilm für Schöffinnen und Schöffen

Einführungsfilm des BR für Schöffinnen und Schöffen.

Für Gemeinden und Jugendämter:

Gut beraten ist, wer sich informiert!

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Ansprechpartner bei sexuellem Missbrauch

Bei den Generalstaatsanwaltschaften für die Bezirke der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg gibt es jeweils einen Ansprechpartner für alle Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.