Landgericht München I

Schnell und unbürokratisch

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Hilfe für Menschen, die durch Straftaten geschädigt wurden

Opferschutz und Opferhilfe dürfen mit dem Richterspruch nicht enden. Für die Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen ist mit der Verurteilung und Bestrafung der Täter längst noch nicht alles ausgestanden. Oft leiden sie noch lange an den Folgen, nicht nur körperlich und seelisch, sondern auch wirtschaftlich. Straftaten haben für die Opfer und ihre Angehörigen immer wieder schwerwiegende finanzielle Auswirkungen, die sie schnell auch in finanzielle Bedrängnis bringen können.

Daher hat die Bayerische Staatsregierung die "Stiftung Opferhilfe Bayern" errichtet. Die Stiftung soll Menschen, die durch Straftaten geschädigt werden und hierfür weder vom Täter noch vom Sozialsystem einen Ausgleich erhalten, schnell und unbürokratisch finanziell helfen. Die bestehenden Hilfsangebote, unter anderem das Opferentschädigungsgesetz, decken hier nicht alle Fälle ab. Die Opfer haben aber ein Recht darauf, dass wir ihnen jede notwendige Hilfe zukommen lassen!

Der Stiftungsratsvorsitzende

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Ansprechpartner bei sexuellem Missbrauch

Bei den Generalstaatsanwaltschaften für die Bezirke der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg gibt es jeweils einen Ansprechpartner für alle Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.