Ihr Einsatz schafft Perspektiven!
Ehrenamt in der Bewährungshilfe
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können – angeleitet durch hauptamtliche Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer - in lebenspraktischen Bereichen eine wichtige Hilfestellung für die Wiedereingliederung der Probanden leisten und dabei auch die hauptamtlichen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer unterstützen. Daneben kommt ihnen eine Vermittlerfunktion zwischen den Probanden und der Gesellschaft zu.
Ganz klassische Tätigkeitsfelder sind beispielsweise:
Am 22.10.2012 startete die Stiftung Opferhilfe Bayern. Diese Stiftung soll den Opfern von Straftaten und deren Angehörigen künftig schnell und unbürokratisch helfen.
Weitere Infos finden Sie hier
... dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Sitz in München als oberstes Verfassungsorgan der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag gleichgeordnet ist und nicht dem Justizressort untersteht?
Art. 2 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes: "Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Er soll die Gefangenen befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Behandlungsauftrag)."