Justiz ist für die Menschen da.

Hauptamtliche Bewährungshilfe

Das Gericht kann bei günstiger Prognose die Vollstreckung einer Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung aussetzen. Bei erfolgreichem Abschluss der Bewährungszeit wird die Vollstreckung der Strafe erlassen. Die Entscheidung, ob ein Verurteilter während der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers unterstellt wird, trifft das Gericht. Bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht und im Rahmen einer Führungsaufsicht ist die Beiordnung durch Gesetz vorgeschrieben.

Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer stehen den Verurteilten (Probanden) helfend und betreuend zur Seite. Sie haben die Aufgabe, den Probanden Hilfestellung zur Lebensbewältigung zu geben und mit diesen an der Verhinderung neuer Straftaten zu arbeiten. Hierbei vernetzen sich die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer auch mit anderen Einrichtungen und Stellen, die an der Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft mitwirken. Dies ist besonders bei Probanden der Führungsaufsicht wichtig; deren Betreuung und Aufsicht erfordert zugleich ein hohes Maß an beruflicher Erfahrung.

Im Einvernehmen mit dem Gericht überwachen die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer die Erfüllung der Auflagen und Weisungen durch die Probanden. Sie berichten über die Lebensführung der Verurteilten in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt. Gröbliche und beharrliche Verstöße gegen die Bewährungsauflagen müssen sie dem Gericht unverzüglich mitteilen.

Die Betreuung der Probanden und die Aufsicht über diese stehen gleichrangig gegenüber.

Hauptamtliche Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sind Beschäftigte der Justiz. Organisatorisch sind sie den Landgerichten zugeordnet. Voraussetzung für die Einstellung als Bewährungshelferin oder Bewährungshelfer ist der erfolgreiche Abschluss des Studiums Diplom-Sozialpädagoge oder Diplom-Sozialpädagogin (FH) oder des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit jeweils mit staatlicher Anerkennung.


Näheres zu

  • der Arbeit der Bewährungshilfe in Bayern und der Zentralen Koordinierungsstelle Bewährungshilfe erfahren Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts München

  • den Bewährungshilfedienststellen vor Ort erfahren Sie auf der Homepage des jeweiligen Landgerichts, welche hier verlinkt sind

  • den Einstellungsvoraussetzungen erfahren Sie hier.
Stiftung Opferhilfe

Am 22.10.2012 startete die Stiftung Opferhilfe Bayern. Diese Stiftung soll den Opfern von Straftaten und deren Angehörigen künftig schnell und unbürokratisch helfen.


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

... dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Sitz in München als oberstes Verfassungsorgan der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag gleichgeordnet ist und nicht dem Justizressort untersteht?

Evaluation des Rechts- und Justizstandorts Bayern

Die bayerische Justiz nimmt bundesweit eine Spitzenposition ein. Das belegen nicht nur die verschiedenen Statistiken. Die Ergebnisse einer objektiven und repräsentativen Bewertung durch Bürger, Unternehmen und Rechtsanwälte belegen: Die Justiz in Bayern genießt das für ihre Arbeit unverzichtbare Vertrauen der Menschen und den Rückhalt in der Bevölkerung. Von den Bürgern in Bayern sind 70% mit der Justiz zufrieden.