Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen

Jva Augsburg-gablingen
Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen
Foto: © Hajo Dietz

Anschrift:
Am Fliegerhorst 1
86456 Gablingen

Telefon: (08230) 8590-0

E-Mail:
poststelle.a@jv.bayern.de

Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.a@jv.bayern.de



Bankverbindung für Einzahlungen an Gefangene

Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden.

Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMM
Bank: Bayerische Landesbank

Auf dem Überweisungsformular ist bei Verwendungszweck anzugeben:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum des Empfängers
  • Bst 7036 09028-6
  • Geldart (Eigengeld, Zweckbindung oder Sondergeld)
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Besuchsinformationen

Beachten Sie die Informationen zu erforderlichen Maßnahmen der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen im Hinblick auf die Ausbreitung des Coronavirus:
Besucher-Informationsblatt Coronavirus



Ansonsten (wenn die aufgrund der Corona-Pandemie ergriffenen Sondermaßnahmen nicht mehr erforderlich sind) gilt:

Der Besuch ist für den Gefangenen ein wichtiger Kontakt zur Außenwelt. Gleichzeitig ist der Besuch ein sehr sensibler Bereich und unterliegt strengen Vorschriften, deren Einhaltung unerlässlich ist.

Besuche finden grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt. Die telefonische Terminvereinbarung erfolgt montags bis freitags von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr unter der Telefonnummer 08230/8590822.

Die Voranmeldung muss bis spätestens einen Werktag vor dem Besuchstermin erfolgen.

Für die Terminvereinbarung sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name des Gefangenen
  • Geburtsdatum des Gefangenen
  • Buchnummer des Gefangenen


Gefangene in Strafhaft (und Untersuchungsgefangene ohne Beschränkungsbeschlüsse des Gerichts):

Der von Ihnen besuchte Strafgefangene muss Ihnen vor dem ersten Besuch das Formular „Antrag auf Zulassung zum Besuch“ zuschicken. Erst wenn dieses ausgefüllt an die Anstalt zurückgesendet, durch die Vollzugs- und ggf. durch die Polizeibehörden überprüft und im System erfasst wurde, kann die Besuchsvormerkung erfolgen.

Dieser Vorgang wird etwas Zeit in Anspruch nehmen. Nach der Zulassung kann telefonisch ein Termin vereinbart werden.

Ebenso müssen Sie einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass) bei der Einlasskontrolle vorzeigen und hinterlegen. Ein Führerschein genügt dieser Anforderung nicht.

Die Besuchszeit für Strafgefangene beträgt 2 x 30 Minuten monatlich und kann bei der Terminvereinbarung zu 1 x 60 Minuten monatlich zusammengefasst werden.

 

Gefangene in Untersuchungshaft (mit Beschränkungsbeschluss des Gerichts):

Sie müssen einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass) bei der Einlasskontrolle vorzeigen und hinterlegen. Ein Führerschein genügt dieser Anforderung nicht.

Zusätzlich wird ein Sprechschein (Einzel- oder Dauersprechschein) des zuständigen Gerichts oder der Staatsanwaltschaft benötigt. Auf diesem Sprechschein müssen alle zugelassenen Personen vermerkt sein. Nicht aufgeführte Personen werden zum Besuch nicht zugelassen. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Diese benötigen keinen Sprechschein.

Die Besuchszeit für Untersuchungsgefangene beträgt 4 x 30 Minuten monatlich und kann bei der Terminvereinbarung zu 2 x 60 Minuten monatlich zusammengefasst werden.

 

Besuche von Verteidigern und Behörden:

Besuche von Verteidigern und s. g. Dritten (Polizei, Behördenangehörige, usw.) können auch über E-Mail vorgemerkt werden.

Hierzu ist nur für Verteidiger und s. g. Dritte die E-Mailadresse

besuch-vormerkung.a<at>jv.bayern.de zu verwenden.

Die Voranmeldung per E-Mail muss bis spätestens einen Werktag vor dem Besuchstermin erfolgen.

(Montag-Donnerstag 08:00 Uhr – 16:00 Uhr, Freitag 08:00 Uhr – 14:30 Uhr)

Spätere Vormerkungen, sowie welche an Feiertagen oder Wochenenden, können leider nicht berücksichtigt werden.

Bitte weisen Sie sich mit ihrem Dienst- bzw. Anwaltsausweis aus.

Eine Reservierung der Sprechräume ist nur unverbindlich möglich, da die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen nur über begrenzte Räumlichkeiten verfügt und es keine vordefinierte Gesprächszeit für diese Art der Besuche gibt.

Rechtsanwälte ohne nachgewiesene Verteidigereigenschaft benötigen für den Besuch eines Untersuchungsgefangenen einen Sprechschein des zuständigen Gerichts.

Rechtsreferendare oder erwachsene Praktikanten dürfen Sie begleiten. Besuchen Sie einen Untersuchungsgefangenen, sind ein Sprechschein und ein gültiger Lichtbildausweis für die Begleitung unerlässlich.

Benötigen Sie für den Besuch eines Untersuchungsgefangenen einen Dolmetscher, ist ebenfalls ein Sprechschein erforderlich, außer, es handelt sich um einen öffentlich vereidigten Dolmetscher.


Wichtige Informationen:

Voranmeldungen sind in der Regel nur bis zu einem Zeitraum von max. 6 Wochen im Voraus möglich.

Zeitgleich können nicht mehr als drei Personen einen Gefangenen besuchen. Kinder ab der Geburt zählen als eine Person. Es ist nicht zulässig, mehrere Gefangene gleichzeitig zu besuchen. Minderjährige, die noch nicht 14 Jahre alt sind, werden nur in Begleitung Erwachsener zum Besuch zugelassen.

Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich spätestens 30 Minuten vor dem vereinbarten Besuchstermin anwesend zu sein. Sollte ein Besucher erst nach der vereinbarten Zeit erscheinen, kann der Besuch an diesem Tag nicht stattfinden.

Jeder Besucher muss sich über seine Person ausweisen. Hierzu ist ein gültiger, amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Amtliche Lichtbildausweise sind z.B. der Reisepass sowie der Personalausweis oder ein Aufenthaltstitel. Kinder benötigen einen Kinderausweis bzw. Kinderreisepass. Bei Säuglingen wird vorübergehend, bis ein Ausweis erstellt ist, die Geburtsurkunde akzeptiert; maximal jedoch bis zu einem Jahr. Die Vorlage eines Führerscheins oder anderweitiger Dokumente (wie z. B. Studenten- / Schülerausweis o.ä.) genügt nicht.

Alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen werden nicht zum Besuch zugelassen. Mitgeführte Gegenstände, insbesondere Mobiltelefon, Smartwatch, Schlüssel und Geldbeutel, sind in den dafür vorgesehenen Schließfächern zu verwahren.

Vor jedem Besuch müssen Sie zur Kontrolle einen Metalldetektorrahmen durchschreiten. Darüber hinaus können Kontrollen mit einem Rauschgiftspürhund stattfinden. Unterziehen Sie sich nicht den angeordneten Kontrollen, kann der Besuch untersagt werden.

Sie können an der Torwache, als Zuwendungen für ihren Besuch, bis zu drei Tafeln Schokolade kaufen; diese werden dann nach Besuchsende durch den zur Überwachung des Besuches eingeteilten Bediensteten an den Gefangenen übergeben.

Im Besuchsbereich besteht striktes Rauch- und Fotografierverbot.

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Besuchszeiten

Montag bis Donnerstag:

Uhrzeit von Uhrzeit bis
08:00 Uhr
11:00 Uhr
13:15 Uhr
16:00 Uhr

Freitag:

Uhrzeit von Uhrzeit bis
08:00 Uhr
11:00 Uhr
13:15 Uhr
14:45 Uhr
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Drehgenehmigungen

Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.

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Hinweise für ehrenamtliche Betreuerinnen / Betreuer

Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Fahrkostenerstattung Ehrenamtliche Augsburg-Gablingen

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Hinweise zum Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Datenschutz

Hier finden Sie ergänzende Hinweise zur Videoüberwachung:
Informationsblatt Videoüberwachung

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt für Bewerber/innen

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Merkblatt Datenschutz für Kunden

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Merkblatt Datenschutz für Lieferanten

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Informationen für Rechtsanwälte und Amtspersonen - Einbringen elektronischer Geräte

Sollten Sie als Verteidiger, Rechtsanwalt oder Amtsperson elektronische Geräte für das Gespräch mit Ihrem Mandaten benötigen, müssen Sie die folgende Erklärung samt Verpflichtung unterschreiben:
Information und Erklärung für Rechtsanwälte

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Kurzübersicht

Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Kurzübersicht JVA Augsburg-Gablingen

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Aktuelle Stellenausschreibungen