Justizvollzugsanstalt Kronach
				
	
Anschrift:
Festungsstraße 9 
96317 Kronach 
Telefon: (09261) 6204-0
Telefax: (09261) 6204-29       
E-Mail: 
poststelle.kc<at>jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.kc<at>jv.bayern.de
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Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden.
BayernLB
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX
Als Verwendungszweck ist unbedingt anzugeben:- Name und Vorname des Gefangenen
 - Geburtsdatum des Gefangenen
 - Anstaltskennung 703609015-1 oder JVA Kronach
 
Weiterhin ist der Einzahlungszweck zu benennen:
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"EG" für Einkauf
„SG 1“ Sondereinkauf (Weihnachten, Ostern, weiterer Zeitpunkt)
„SG 2“ Medizinische Angelegenheiten
Um die Einzahlung eindeutig zuordnen zu können, sind die Angaben unter „Verwendungszweck“ und „Einzahlungszweck“ zwingend erforderlich! - 
	
Ab dem 01.08.2022 werden in der Justizvollzugsanstalt Kronach die Besuche im gesetzlich vorgesehenen Umfang wieder gewährt.
- Es werden für jeden Gefangenen 2 Stunden Besuch pro Monat gewährt. Abweichende Regelungen gelten für junge Untersuchungsgefangene.
 - Zum Besuch werden max. 3 Personen zugelassen. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters zugelassen.
 - Die obengenannten Regelungen gelten unabhängig von den Angaben auf dem Sprechschein.
 - Es ist gestattet, den Gefangenen eine Zuwendung vor Ort zu kaufen. Münzgeld ist entsprechend mitzubringen.
 
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Besuche müssen vorher telefonisch vereinbart werden, dies ist täglich von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr möglich unter der Tel Nr. 09261/62040.
Um einen Besucherandrang zu verhindern, sind die Besuchszeiten versetzt festgelegt.
Um pünktlich die Besuchszeiten wahrnehmen zu können, bitte wir, zehn Minuten früher zu erscheinen.
Ein barrierefreier Zugang über den Haupteingang ist derzeit noch nicht möglich, kann Ihnen jedoch über einen Seiteneingang ermöglicht werden. Bitte informieren Sie uns bei der telefonischen Besuchsvereinbarung über Ihren Bedarf des barrierefreien Zugangs.
Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag 08:30 Uhr 10:45 Uhr Mittwoch und Donnerstag 
13:15 Uhr 
15:30 Uhr 
Samstag und Sonntag 
13:15 Uhr 
15:30 Uhr 
Sprechzeiten für Verteidiger, Rechtsanwälte, Betreuer und Behörden:
nach obenWochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Freitag 
08:00 Uhr 
11:00 Uhr 
12:30 Uhr 15:30 Uhr  - 
	
Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Fahrtkostenerstattung ehrenamtliche Betreuung Kronach - 
	
Hinsichtlich des Einbringens von Notebooks und Laptops gelten folgende Bestimmungen:
- Es muss glaubhaft mittels vorgefertigter Erklärung dargelegt werden, dass die für das Mandantengespräch erforderlichen Unterlagen auf dem Laptop / Notebook eingespeichert worden sind sowie, dass keine Möglichkeit besteht, mit dem Gerät auf das Internet zuzugreifen oder eine Internetverbindung herzustellen.
 - Das Laptop / Notebook wird auf Fremdkörper überprüft. Eine inhaltliche Kontrolle erfolgt nicht. Dieses Gerät darf keinem Gefangenen überlassen werden.
 - Aufgrund der schriftlichen Erklärung des Verteidigers/Rechtsanwalts wird der Besuch ohne Trennscheibe als Einzelbesuch durchgeführt. Hiervon ausgenommen sind Besuche bei Gefangenen, die wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a StGB bzw. § 129 b StGB) inhaftiert sind.
 - Tablet-PC´s und Mobiltelefone sind unabhängig von ihrer Größe nicht zugelassen.
 
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Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Kronach können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Informationsblatt Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Kronach können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Bewerber/innen
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für Kunden
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für Lieferanten - 
	
Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Kurzübersicht JVA Kronach - 
	
Beauftragungen der Justizvollzugsanstalt Kronach im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.
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