Justizvollzugsanstalt Passau
				
	
Anschrift:
Theresienstraße 18
94032 Passau
Telefon: (0851) 490832-0
Telefax: (0851) 490832-26
E-Mail: 
poststelle.pa<at>jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.pa<at>jv.bayern.de
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Nach Nr. 4.1 der Allgemeinverfügung Corona-Schutzmaßnahmen in Verbindung mit § 36 Absatz 1 Nr. 6 Infektionsschutzgesetz dürfen positiv getestete Besucher und ehrenamtlich Tätige die Justizvollzugsanstalt grundsätzlich nicht betreten.
Unabhängig davon wird Besuchern weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske - auch während des Besuches selbst - empfohlen!
Um unnötige Wartezeiten der Besucher zu vermeiden und eine gleichmäßige Auslastung der Besuchsräume zu gewährleisten, sind Besuche der Gefangenen nur nach telefonischer Voranmeldung möglich.
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Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Donnerstag 
14:00 Uhr 
16 Uhr 
An Freitagen, Samstagen, Sonntagen und Feiertagen findet kein Besuch statt.
Hinweis: Für Rechtsanwälte gelten andere Regelungen. - 
	
Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Kurzübersicht JVA Passau - 
	
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Passau können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt DatenschutzInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Passau können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Informationsblatt für Bewerber/innen - 
	
Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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Beauftragungen der Justizvollzugsanstalt Passau im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.
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