Amtsgericht Neu-Ulm
15.11.2016

Bayerns Justizminister Bausback: "Verfassungsrechtlich fest verankerter Kinder- und Jugendschutz erfordert klare Lösung: Kinderehen sind in unserem Land von Anfang an null und nichtig!"

Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister befasst sich an diesem Donnerstag unter anderem mit dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsvorhabens zum Umgang des deutschen Rechts mit Minderjährigenehen. Bayerns Justizminister
Prof. Dr. Winfried Bausback im Vorfeld der Konferenz: "Seit Beginn der Diskussion in diesem Frühjahr steht für mich außer Frage: Der verfassungsrechtlich fest verankerte Kinder- und Jugendschutz erfordert eine klare Lösung: Ehen mit unter 16-jährigen Mädchen, die im Ausland geschlossen wurden, sind in unserem Land von Anfang an null und nichtig. Damit setzen wir nicht nur das deutlichste Signal gegen Kinderehen - wir schützen auch das Kindeswohl am besten. Und das ist das entscheidende!"

Der teilweise diskutierte Ansatz, im Ausland geschlossene Ehen von Minderjährigen sollten hierzulande lediglich aufhebbar sein, sei - insbesondere für Ehen mit unter
16-jährigen - der falsche Weg: "Indem man Kinderehen nur für aufhebbar erklärt, erkennt man sie zunächst an. Und das wollen wir doch gerade alle nicht!", so Bausback. Außerdem führe die Aufhebungslösung zu großen praktischen Schwierigkeiten: Nach geltendem Recht könne ein Aufhebungsverfahren erst eingeleitet werden, wenn sich das betroffene Mädchen drei bis sechs Monate in Deutschland aufhalte. Das Verfahren selbst könne dann auch noch einige Wochen, wenn nicht gar ein paar Monate, dauern. "In dieser Zeit wäre die Kinderehe wirksam und unsere Jugendämter müssten grundsätzlich hinnehmen, dass das Mädchen in der "Ehe" und bei ihrem "Ehemann" verbleibt. Das ist doch nicht im Sinne des Kindeswohls", so Bausback.

Bayerns Justizminister widerspricht abschließend auch dem Einwand, die Nichtigkeit von Kinderehen könne im Einzelfall junge Mädchen ins soziale Abseits drängen: "Wenn unsere Jungendämter Minderjährige gegebenenfalls in ihre Obhut nehmen, kann man wohl kaum von "sozialem Abseits" sprechen. Im Gegenteil: Häufig ermöglicht dies erst den Weg in die Integration!"

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