Amtsgericht Neu-Ulm
12.02.2007

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt Münchner Modell des Umgangs mit aus der Haft entlassenen Sexualstraftätern/ "Noch besser wäre es aber, wenn Bundesjustizministerin Zypries die gefährliche Gesetzeslücke bereits geschlossen hätte ! Die Sicherheit der Menschen duldet keinen Aufschub !"

Die bayerische Staatsministerin der Justiz Dr. Beate Merk hat heute das am Freitag vom Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) vorgestellte Modell der Durchsetzung von Kontaktverboten bei Sexualstraftätern ausdrücklich begrüßt. Das Modell soll eine gefährliche Gesetzeslücke schließen, die dann entsteht, wenn Sexualstraftäter, die sich an Kindern vergangen haben, aus der Haft entlassen werden. Gegen solche Straftäter kann zwar ein Verbot des Kontakts mit Minderjährigen verhängt werden. Das Verbot ist aber "Zahnlos", denn wenn sie dagegen verstoßen, können sie wegen einer Lücke im Bundesrecht nicht bestraft werden. Das Münchner Modell besteht nun darin, gegen solche Personen aufgrund von Bescheiden nach dem Landessicherheitsrecht Geldbußen zu verhängen.

"Diesen Weg begrüße ich ausdrücklich", so Bayerns Justizministerin Merk. "Wir müssen alle uns zu Gebote stehenden Möglichkeiten nützen, um Menschen, vor allem aber Kinder, vor Sexualstraftätern zu schützen, wenn diese aus der Haft entlassen sind." Die Justiz werde daher - über die ohnehin bereits erfolgende Mitteilung der Daten von entlassenen Sexualstraftätern an die Datei HEADS und die Zusammenarbeit an "runden Tischen" hinaus - alles rechtlich Mögliche tun, um das KVR zu unterstützen.

"Eines muss ich aber ganz klar sagen", so Merk. "Es ist bedauerlich, dass es eines solchen Umwegs überhaupt bedarf, um Kontaktverbote durchzusetzen. Richtig wäre es, den Verstoß dagegen mit empfindlichen Strafen zu ahnden. Das kann aber nur der Bundesgesetzgeber. Bayern hat deshalb bereits im April 2005 einen vollständig ausgearbeiteten Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der alles Notwendige enthielt und nur noch hätte verabschiedet werden müssen." Die Bundesjustizministerin Zypries habe aber erst ein Jahr später aufgrund einer Verpflichtung im Koalitionsvertrag einen eigenen Gesetzentwurf dazu vorgelegt, der immer noch nicht verabschiedet sei. "Ich frage Frau Zypries: Warum ist die Lücke noch nicht geschlossen ? Wenn es um die Sicherheit der Bevölkerung geht, darf man nicht zögern !"

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