Amtsgericht Neu-Ulm
17.10.2012

Merk begrüßt Gesetzentwurf zu den Väterrechten: "Aber: Solange der Vater noch gar nicht feststeht, braucht man keinen Umgangsantrag!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt den heute im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Einführung eines Umgangsrechts für leibliche Väter, die nicht mit der Mutter zusammenleben. "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verpflichtet Deutschland, leiblichen Vätern, die nicht mit der Mutter zusammenleben, unter bestimmten Voraussetzungen ein Umgangsrecht mit ihren Kindern zu gewähren", so Merk. "Das setzt der Gesetzentwurf nun für Deutschland zutreffend um. Wichtig ist mir insbesondere, dass dabei eines ganz klar wird: Es geht nicht um Besitzrechte der Väter, sondern um das Wohl des Kindes. Wenn das Kindeswohl entgegensteht, also zum Beispiel, wenn ein Kind, das wohlbehütet in einer Familie mit einem rechtlichen Vater aufwächst, daraus herausgerissen würde, steht das dem Umgangsrecht entgegen!"

Erhebliche Bedenken äußert Merk indessen in einem anderen Punkt: "In vielen dieser Fälle wird die Vaterschaft zweifelhaft sein", so Merk. "Nach dem Gesetzentwurf soll der mutmaßliche Vater dann sofort ein Umgangsverfahren anstrengen müssen, in dessen Rahmen die Vaterschaft erst einmal durch ein Gutachten geklärt werden soll. In solchen Fällen sollte man aber dem Vater schon zumuten, zunächst einmal auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten außerhalb der Gerichtsschranken ein Gutachten in Auftrag zu geben - unterstützt durch einen Anspruch auf Mitwirkung von Mutter und Kind. Wenn noch gar nicht feststeht, wer der Vater ist, macht ein Umgangsverfahren doch keinen Sinn!"

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