Amtsgericht Neu-Ulm
07.11.2012

Merk zur Doping-Entscheidung des Stuttgarter Schiedsgerichts: "Das kann so nicht stehen bleiben!"

Anlässlich der aktuellen Entscheidung des Sportschiedsgerichts Köln in der "Causa Erfurt", wonach die Behandlung eines Spitzensportlers mit Eigenblut, das zuvor mit UV-Licht bestrahlt wurde, zumindest vor dem Jahr 2011 nicht als Doping-Verstoß zu werten sein soll, erklärt Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Kein Fachmann versteht diese Entscheidung. Und ich denke, das geht auch jedem Sportfan so, der sich mit dem Thema befasst. Im Interesse der Sauberkeit des Sports fordere ich deshalb die NADA auf, diese Entscheidung nicht einfach so stehen zu lassen, sondern die Möglichkeit zu nutzen, die Frage dem Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (CAS) zu unterbreiten - und damit der Sportgerichtsbarkeit Gelegenheit zu geben, das richtig zu stellen."

Unabhängig davon zeige die Entscheidung, wie notwendig es sei, klare strafrechtliche Regeln für die Strafbarkeit des Doping zu schaffen und damit die Kompetenz staatlicher Verfolgungsbehörden nutzbar zu machen. Außerdem müssten Strafrecht und Sportrecht klar voneinander getrennt und im Strafrecht eindeutig geregelt werden, was erlaubt und was verboten sei. "Unsere Vorschläge dazu sind bekannt und liegen seit langem auf dem Tisch", so Merk.

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