Amtsgericht Neu-Ulm
07.11.2012

Justizministerin Merk enttäuscht über den Vorschlag der Bundesregierung zur medizinischen Behandlung nicht einwilligungsfähiger Betreuter: "Wer diesen Menschen helfen will, indem er sie in geschlossene Heime einweist, erweist ihnen einen Bärendienst!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk kritisiert die heute vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe zur medizinischen Behandlung nicht einwilligungsfähiger Betreuter als nicht praxisgerecht und unzureichend: "Dass die Bundesregierung das Thema auf Drängen der Länder nunmehr aufgegriffen hat und zügig gesetzlich regeln will, ist zwar zu begrüßen", so Merk. "Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass die Bundesregierung unseren Vorschlag aufgreift, es möglich zu machen, dass lebenswichtige ärztliche Behandlungen künftig auch außerhalb einer geschlossenen Unterbringung stattfinden können, wenn betreute Menschen ihre Behandlungsbedürftigkeit  krankheitsbedingt nicht einsehen können."

Nach dem Vorschlag der Bundesregierung sollen ärztliche Behandlungen gegen den Willen betreuter Menschen in allen Fällen nur in Verbindung mit der Unterbringung der Betroffenen in einer geschlossenen Einrichtung zulässig sein. Dies soll unabhängig von der Art der Erkrankung, dem Alter und dem Gesundheitszustand der Betreuten gelten. Erfasst werden somit auch diejenigen Fälle, in denen altersdemente bettlägerige Menschen überlebensnotwendige Behandlungen bei somatischen Erkrankungen ablehnen, z.B. Insulinspritzen oder Wundversorgungen. Zahlreiche Betreuungsgerichte erheben seit langem die Forderung, dass für diese in der Praxis häufigen Fälle eine Regelung getroffen wird, die eine Behandlung in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Pflegeinrichtung erlaubt. Merk: "Die Ankündigung der Bundesregierung, durch den Entwurf würden die Belange der Betreuten gestärkt, vermag ich nicht nachzuvollziehen. Die Regelung bedeutet: Altersdemente gebrechliche Menschen müssen zur medizinischen Behandlung in geschlossene Anstalten eingewiesen werden! Das ist weder verhältnismäßig noch praktisch durchführbar. Den Betroffenen ist nicht dadurch gedient, dass sie zur medizinischen Behandlung aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen und eingesperrt werden. Und in den geschlossenen Einrichtungen bestehen für derartige Fälle auch keine ausreichenden Behandlungsmöglichkeiten."

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