Amtsgericht Neu-Ulm
27.12.2012

Inkrafttreten der maßgeblichen Teile des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung / Justizministerin Merk: "Wer eine berechtigte Forderung hat, kann ab 1.1. schneller Geld sehen - oder aber früher Gewissheit erlangen, wenn nichts zu holen ist!"

Bayerns Staatsministerin der Justiz Dr. Beate Merk erklärt anlässlich des Inkrafttretens der maßgeblichen Teile des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung zum 1. Januar 2013: "Die Menschen erhalten mit dem neuen Gesetz bessere Möglichkeiten, die ihnen insbesondere von einem Gericht zugesprochenen Forderungen gegenüber ihren Schuldnern auch tatsächlich durchzusetzen, also z. B. an ihr Geld zu kommen. Sie können sich künftig einfacher darüber informieren, ob ihr Schuldner über pfändbares Vermögen verfügt oder nicht."

Ab Beginn nächsten Jahres kann der Gläubiger bereits zu Beginn der Zwangsvollstreckung verlangen, dass der Schuldner seine Vermögensverhältnisse gegenüber dem Gerichtsvollzieher in einem Vermögensverzeichnis offenlegt und die Richtigkeit seiner Angaben eidesstattlich versichert. Bisher stand die so genannte eidesstattliche Versicherung zumeist erst am Ende einer erfolglosen Zwangsvollstreckung. Gibt der Schuldner keine Versicherung ab, kann der Gerichtsvollzieher für den Gläubiger Auskünfte bei Rentenversicherungsträgern, dem Bundeszentralamt für Steuern und dem Kraftfahrt-Bundesamt einholen, vorausgesetzt, die zu vollstreckende Forderung beträgt mindestens 500 Euro.

Vermögensverzeichnisse und das Schuldnerverzeichnis, in dem Schuldner eingetragen werden, die die Vermögensauskunft nicht abgeben oder die nicht leisten können, werden künftig bei zentralen Vollstreckungsgerichten verwaltet. In Bayern ist das Zentrale Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht Hof eingerichtet. Wer bei der Zwangsvollstreckung nachsehen möchte, ob sein Schuldner im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, kann dies einfach durch eine Internetabfrage tun. Abgefragt werden kann über ein länderübergreifendes Vollstreckungsportal unter www.vollstreckungsportal.de. Dort finden sich auch die Modalitäten einer Internetabfrage aus dem Schuldnerverzeichnis.

Bayerns Justizministerin abschließend: "Dadurch wird die Zwangsvollstreckung deutlich effektiver - damit die Menschen am Ende eines oft mühsamen Rechtsstreites auch wirklich bekommen, was ihnen zusteht!"

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?