Amtsgericht Neu-Ulm
28.12.2012

Startschuss für Güterichterverfahren an elf bayerischen Amtsgerichten / Justizministerin Merk "Weiterer Schritt bei der Förderung der alternativen Streitbeilegung!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk erklärt anlässlich der Ausdehnung des bayerischen Güterichterverfahrens auf (zunächst) elf bayerische Amtsgerichte zum 1. Januar 2013: "Das bayerische Güterichtermodell war Vorbild für das sog. erweiterte Güterichterverfahren im neuen Mediationsgesetz des Bundes. Das ist eine Auszeichnung - und veranlasst uns, das Modell bis zum Sommer 2013 flächendeckend auf alle unsere Gerichte auszudehnen." Merk weiter: "Wir haben das bayerische Güterichtersystem schon erfolgreich an allen unseren Landgerichten eingeführt. Jetzt gehen die ersten elf bayerischen Amtsgerichte an den Start - und etablieren damit auch an den Amtsgerichten eine neue, weitere Säule der Streitbeilegung!"

Die Ministerin erläutert, dass die Durchführung von Güterichterverfahren in Zivil- und Familienverfahren ab 1. Januar 2013 an den Amtsgerichten Ansbach, Augsburg, Bamberg, Deggendorf, Ingolstadt, München, Neu-Ulm, Nürnberg, Rosenheim, Wolfratshausen und Würzburg angeboten wird. Beim bayerischen Güterichtersystem wird den Parteien ermöglicht, geeignete Rechtsstreitigkeiten mit ihrem Einverständnis einem erfahrenen Güterichter, der nicht Streit entscheidender Richter ist, zur einvernehmlichen Streitbeilegung und vollstreckbaren Protokollierung der Ergebnisse zuzuweisen.

"Das bayerische Güterichtermodell verbindet die Vorteile des Mediators ? er nimmt sich zurück und lässt die Parteien selbst eine Lösung finden ? mit denen des Richters, der die souveräne Kenntnis des Rechts und richterliche Autorität verkörpert", so die Ministerin heute. "Eine moderne Justiz will und muss auch die alternative Streitbeilegung fördern. Dazu machen wir am 1. Januar 2013 einen weiteren Schritt!"

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?