Amtsgericht Neu-Ulm
11.01.2013

Merk zur Erklärung der Bundesjustizministerin zur Zwangsprostitution: "Es geht nicht um Symbolik, sondern um praktische Notwendigkeit"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk erwidert auf die heutige Presseerklärung der Bundesjustizministerin, wonach Änderungen im Strafrecht zur Bekämpfung der Zwangsprostitution nicht erforderlich seien:

Bei der Verschärfung des Strafrechts im Bereich der Bekämpfung der Zwangsprostitution geht es keineswegs um Symbolpolitik, sondern es geht um eine dringende praktische Notwendigkeit: Seit dem Prostitutionsgesetz von 2001 sind dem Straftatbestand der Förderung der Prostitution und der Zuhälterei weitgehend die Zähne gezogen worden. Seitdem kann etwa ein Zuhälter nur noch dann bestraft werden, wenn den Staatsanwälten der Nachweis gelingt, dass die Prostituierte in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten wird. Das ist in der Praxis äußerst schwierig, weil die unterdrückten Frauen in aller Regel aus Angst davor zurückscheuen, gegen ihre Peiniger auszusagen. Damit ist der Ermittlungsdruck von der Zuhälter- und Bordellszene weitgehend genommen. Und: Die von mir seit langem geforderte Freierstrafbarkeit fehlt noch immer - obwohl doch erst die Nachfrage den Markt boomen lässt. Hier müssen wir dringend nachbessern. Denn ohne ausreichende gesetzliche Instrumente kann auch die engagierteste Staatsanwaltschaft im Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution nicht weiterkommen.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?