Amtsgericht Neu-Ulm
14.01.2013

Bayerns Justizministerin Beate Merk fordert härtere Strafen für betrügerische Ärzte im Transplantationsrecht: "Manipulationen von Listen müssen in jedem Fall unter Strafe stehen!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat erneut konkrete Forderungen für die nunmehr offenbar auch von der Bundesregierung beabsichtigte härtere Bestrafung betrügerischer Ärzte im Transplantationsrecht aufgestellt. "Wir müssen hier rasch handeln, weil auch das Strafrecht ein wichtiger Faktor ist, um das Vertrauen der Menschen in das System der Organspende wiederherzustellen", so Merk, die bereits im Sommer 2012 härtere Sanktionen gefordert hatte. "Das Strafrecht setzt das klarste Signal, dass Manipulationen hier völlig inakzeptabel und mit dem schärfsten Schwert bedroht sind, das wir in unserem Recht haben, nämlich mit Kriminalstrafe."

Konkret fordert Merk, dass die Manipulation von Listen auf jeden Fall unter Strafe gestellt wird, unabhängig davon, ob hierdurch der Tod eines Menschen verursacht bzw. dies in Kauf genommen wird und ob sie aus Gründen der Gewinnerzielung erfolgt. "Wer bewusst Listen manipuliert, untergräbt damit das Vertrauen in die Praxis der Organspende und gefährdet Menschenleben. Das muss mit Strafe bedroht sein", so Merk. Zudem wiederholte die Ministerin ihre Forderung, den gewerbsmäßigen Handel mit Organen und Geweben härter zu bestrafen. "Es kann nicht sein, dass der gewerbsmäßige Handel mit Organen und Geweben lediglich mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet wird, während etwa auf gewerbsmäßige Hehlerei eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren steht" so Merk: "Wir müssen die Strafandrohung hier auf 10 Jahre erhöhen. Das hätte insbesondere auch eine längere Verfolgbarkeit zur Konsequenz, weil die Verjährungsfrist von fünf auf zehn Jahre verlängert würde."

"All dies wären wichtige Bausteine, um wieder Vertrauen in die Transplantationsmedizin zurückzugewinnen."

Hintergrund:

Nach derzeit geltendem Recht ist in § 18 des Transplantationsgesetzes der Organ- und Gewebehandel mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, bei Gewerbsmäßigkeit mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht. Die Manipulation von Listen ist als solche nicht mit Strafe bedroht.

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