Amtsgericht Neu-Ulm
15.01.2013

Merk fordert bessere Verwertbarkeit von Massen-Gentests: "Das sind wir den Opfern schwerster Straftaten schuldig!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat dringend eine gesetzliche Regelung gefordert, die es den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht, sogenannte "Beinahetreffer" bei Massen-Gentests zu verwerten. Dabei geht es um Fälle, in denen solche Gen-Tests, die zur Aufklärung bestimmter schwerer Verbrechen zulässig sind, zwar eine große Ähnlichkeit, aber keine vollständige Übereinstimmung mit der DNA-Spur ergibt. Obwohl dies nahelegt, dass der Täter ein Verwandter des Getesteten ist, dürfen die Ermittlungsbehörden die Spur nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2012 nicht weiter verfolgen.

Dies muss sich laut Ministerin Merk dringend ändern: "Massengentests sind von vornherein nur bei schwersten Straftaten wie zum Beispiel Gewalt- oder Sexualverbrechen zulässig", so Merk. "Unter solchen Straftaten leiden die Opfer besonders stark - und ihre Aufklärung ist oft besonders schwierig. Es kann deshalb nicht sein, dass unsere Ermittler bei der Aufklärung dieser schwersten Straftaten die Augen davor verschließen müssen, dass ein Gentest sehr große Übereinstimmungen ergibt. Hier müssen weitere Nachforschungen etwa bei Verwandten des Getesteten zulässig sein. Wir sind es den Opfern schuldig, eine klare gesetzliche Grundlage zu schaffen, die regelt, dass und unter welchen Voraussetzungen solchen Spuren nachgegangen werden darf."

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