Amtsgericht Neu-Ulm
17.01.2013

Bayerns Justizministerin fordert Schmerzensgeld für nahe Angehörige von Unfallopfern / Deutschland darf hier nicht weiter Schlusslicht sein

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert, die zivilrechtliche Rechtsstellung der Angehörigen von Unfallopfern erheblich zu verbessern. Insbesondere erneuert sie ihre Forderung nach einem Schmerzensgeldanspruch für nahe Angehörige. "Man kann niemandem erklären, dass nach unserem Recht im Gegensatz zu den meisten anderen Rechtsordnungen in Europa der Schädiger, der sein Opfer tötet, zivilrechtlich oft erheblich günstiger steht als im Falle einer schweren Verletzung", so Merk. "Kommt es im Straßenverkehr zu schweren Verletzungen, muss der Schädiger zumindest die Behandlungskosten ersetzen und ein Schmerzensgeld zahlen. Wenn hingegen zum Beispiel ein radfahrendes Kind von einem betrunkenen Lastwagenfahrer getötet wird, erhalten die Eltern zwar Schadensersatz für das Fahrrad und die Beerdigungskosten. Ein Schmerzensgeldanspruch steht ihnen aber grundsätzlich nicht zu. Diese Lücke gibt es im deutschen Recht leider immer noch. Sie ist aus meiner Sicht unerträglich."

Merk hat deshalb einen Diskussionsentwurf erarbeiten lassen, der diesem Gerechtigkeitsdefizit abhilft (http://www.justiz.bayern.de/media/gesetzentwurf_verb_zivilrechtl_rechtstellung_unfallopfer.pdf). Der Deutsche Verkehrsgerichtstag und auch Teile der Versicherungswirtschaft hatten sich für eine Verbesserung der Stellung naher Angehöriger ausgesprochen. Merk: "Wir müssen hier dringend Fortschritte machen. Die Einwände großer Teile der Versicherungswirtschaft, es werde zu Prämienerhöhungen kommen, kann ich jedenfalls nicht nachvollziehen: Im europäischen Ausland, in dem es diese Ansprüche zum großen Teil bereits gibt, sind die Prämien nicht relevant höher. Wenn auch die Trauer naher Angehöriger durch Geld niemals aufgefangen werden kann, so könnten wir auf diese Weise doch ein deutliches Signal geben, dass unsere Rechtsordnung hinter den nahen Angehörigen steht  Es geht nicht an, dass unser Recht mittlerweile  immaterielle Schäden wie entgangene Urlaubsfreude ersetzt, für den unendlichen Schmerz naher Angehöriger hingegen nur ein Schulterzucken übrig hat."

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