Amtsgericht Neu-Ulm
18.01.2013

Ministerialdirektor Dr. Walter Schön stellt Zentrales Vollstreckungsgericht in Hof vor

Der Amtschef im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Dr. Walter Schön, stellt gemeinsam mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg Peter Werndl und dem Präsidenten des Landgerichts Hof Wolfgang Hoemke am

Dienstag, den 22. Januar 2013, um 11.00 Uhr,

im

Zentraljustizgebäude in Hof (Schwurgerichtssaal, EG),

Berliner Platz 1, 95030 Hof

 

in einer Feierstunde das Zentrale Vollstreckungsgericht bei dem Amtsgericht Hof offiziell vor.

Zum 1. Januar 2013 sind die maßgeblichen Teile des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten. Damit erhalten die Menschen bessere Möglichkeiten, die ihnen zugesprochenen Forderungen in der Zwangsvollstreckung auch tatsächlich durchzusetzen. Sie können sich künftig einfacher darüber informieren, ob ihr Schuldner über pfändbares Vermögen verfügt oder nicht.

Das Gesetz sieht vor, dass Vermögensverzeichnisse und das Schuldnerverzeichnis, in dem Schuldner eingetragen werden, die die Vermögensauskunft nicht abgeben oder die nicht leisten können, künftig bei zentralen Vollstreckungsgerichten verwaltet werden. In Bayern ist das zentrale Vollstreckungsgericht bei dem Amtsgericht Hof eingerichtet worden.

Im Anschluss an den offiziellen Teil des Festaktes findet ein Stehempfang statt. Ein Imbiss wird gereicht.

Die Medien sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen!

Es wird Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos

und zu Interviews bestehen!

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?