Amtsgericht Neu-Ulm
28.01.2013

Auftaktsitzung Kommission zur Sicherheitsgesetzgebung / Merk: "Vorratsdatenspeicherung gehört auf den Plan!"

Anlässlich der heutigen Auftaktsitzung der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung nach dem 11. September 2001 hat Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk dringend gefordert, auch die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung voranzubringen.

"Die Regierungskommission muss auch Hinweisen nachgehen, welche rechtsstaatlichen Instrumente zur Bekämpfung des Terrorismus noch erforderlich sind", so Merk. "Deshalb gehört dringend auch die Vorratsdatenspeicherung auf den Plan. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 und damit seit schon fast drei Jahren stehen unseren Strafverfolgungsbehörden kaum noch Telekommunikationsdaten zur Verfügung. Denn zu Abrechnungszwecken speichern die Telekommunikationsunternehmen wegen der mittlerweile üblichen Flatrates immer seltener Daten über längere Zeiträume: Das führt zu erheblichen Sicherheitslücken im Bereich der Strafverfolgung, auch bei der Bekämpfung des Terrorismus. Sie ließen sich schließen, wenn wir den Strafverfolgungsbehörden wieder gestatten würden, beim Verdacht schwerer Straftaten, z.B. im Bereich des Terrorismus, mit richterlicher Genehmigung auf Verkehrsdaten - also von welchem Anschluss wurde wann mit welchem Anschluss kommuniziert - zurückzugreifen. Eine so ausgestaltete Zugriffsmöglichkeit wäre rechtsstaatlich unbedenklich, aber dringend erforderlich, damit die Strafverfolgungsorgane mit den Herausforderungen, die auch der internationale Terrorismus stellt, mithalten können. Nicht zuletzt tragen wir damit auch einer Verpflichtung Rechnung, die uns das europäische Recht auferlegt."

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