Amtsgericht Neu-Ulm
07.02.2013

Justizministerin Beate Merk warnt: "Auch im Fasching hat die Narrenfreiheit ihre Grenzen - bei Alkohol im Straßenverkehr ist Schluss mit lustig!"

Anlässlich der bevorstehenden Faschingsfeiertage macht Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk darauf aufmerksam, dass auch in der sog. fünften Jahreszeit nicht alles erlaubt ist. "Keine Narrenfreiheit gibt es zum Beispiel im Straßenverkehr", so Merk. "Beim Thema Alkohol am Steuer ist auch im Fasching Schluss mit lustig. Wie zu jeder anderen Jahreszeit gilt: Schon bei 0,3 Promille beginnt die so genannte relative Fahruntüchtigkeit. Wer dann durch seine Fahrweise auffällt, muss nicht nur mit einer empfindlichen Geldstrafe und Punkten in Flensburg rechnen, sondern auch mit dem Führerscheinentzug. Ab 0,5 Promille liegt automatisch eine Ordnungswidrigkeit vor. Es droht ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro, vier Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Bei 1,1 Promille beginnt die so genannte absolute Fahruntüchtigkeit. Wer in diesem Zustand hinterm Steuer erwischt wird, macht sich strafbar - ganz unabhängig von seiner Fahrweise. Wer also im Fasching feiern und trinken will, der steigt besser gleich auf öffentliche Verkehrsmittel und lässt den Wagen in der Garage stehen."

Merk abschließend: "Wenn man sich an die Regeln hält, steht dem ausgelassenen Treiben nichts mehr im Wege - der Spontaneität setzt unser Recht nur wenige Grenzen- die muss man aber einhalten. Der Staatsanwalt drückt kein Auge zu."

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