Amtsgericht Neu-Ulm
07.01.2013

Merk fordert Bewegung bei der Frage der Verjährung sexuellen Kindesmissbrauchs: "Wir dürfen die Kinder nicht vergessen! Sie können nicht warten!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat dringend eine längere Verjährungsfrist für sexuellen Kindesmissbrauch gefordert. "Der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfer sexuellen Missbrauchs wird nun schon seit eineinhalb Jahren im Deutschen Bundestag beraten - und Fortschritte beim Schutz von Kindern, die Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, sind immer noch nicht in Sicht. Ich fordere dringend, dass sich bei der Frage der Verjährung etwas bewegt", mahnte Merk. "Die Kinder können nicht warten!"

Merk fordert eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist von derzeit 10 bzw. 20 Jahren auf 30 Jahre. Außerdem fordert sie, dass die strafrechtliche Verjährung bei Taten des sexuellen Kindesmissbrauchs bis zur Vollendung des 21. statt wie bisher nur des 18. Lebensjahrs des Opfers ruht. Merk: "Den Opfern muss eine möglichst große Chance zuteil werden, ein Trauma vor Verjährungseintritt so weit zu überwinden, dass eine freie Entscheidung über die Anzeigeerstattung noch rechtzeitig möglich ist. Das vielfach ins Feld geführte Gegenargument, dass nach längerer Zeit der Beweis der Taten nur schwer zu führen sei, lasse ich nicht gelten. Wir haben Fälle, die zeigen, dass Opfer sexuellen Missbrauchs den Ablauf der Taten selbst nach Jahrzehnten noch minutiös schildern können. So sehr hat sich das erlebte Martyrium in ihren Kopf eingebrannt. Wenn die Opfer ein Leben lang leiden, dann dürfen sich die Täter nicht schon nach relativ kurzer Zeit in Sicherheit wiegen können."

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