Amtsgericht Neu-Ulm
25.02.2013

Bayerns Justizministerin Beate Merk stellt zusammen mit dem Verlag C.H.Beck die neu aufgelegten Broschüren "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter" und "Vorsorge für den Erbfall" vor

Die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk wird gemeinsam mit dem Verlag C.H.Beck am

Montag, 4. März 2013, 14.30 Uhr,

im Justizpalast München, Saal 270 / 2. Stock,

Prielmayerstraße 7, 80335 München,

die neu aufgelegten Broschüren "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter" und "Vorsorge für den Erbfall" vorstellen. Was ist eine Patientenverfügung? Was geschieht, wenn ich keine Vorsorgevollmacht erteile? Muss ich zu Anwalt oder Notar gehen, um ein Testament zu errichten? Was kann ich in einem Testament überhaupt regeln? Das sind nur einige Fragen, die sich viele Menschen stellen, wenn sie Vorsorge für den Krankheits- oder Todesfall treffen wollen. Die neu aufgelegten Broschüren sollen die Bürgerinnen und Bürger informieren und ihnen helfen, die richtigen Antworten auf ihre Fragen zu finden.

Im Rahmen der Vorstellung der Broschüren geht Bernadette Fittkau-Tönnesmann, M.P.H., Leiterin der Christophorus Akademie, auf den Fluch und Segen der Selbstbestimmung ein. Dr. Ludwig Kroiß, Direktor des Amtsgerichts Traunstein, gibt Tipps, wie ein wirksames Testament verfasst werden kann. Weitere Fragen rund um die Vorsorge für den Krankheits-, Pflege- und Todesfall können im Anschluss gemeinsam mit dem Publikum diskutiert werden.

Die Medien sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen!

Es wird Gelegenheit zu Film- und Fotoaufnahmen sowie zu Interviews bestehen!

Hinweis: Die Broschüren "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter" (ISBN 978-3-406-64730-7,Verlag C.H.Beck) und "Vorsorge für den Erbfall" (ISBN 978-3-406-64933-2, Verlag C.H.Beck) sind überall im Buchhandel oder direkt beim Verlag C.H.Beck (Wilhelmstraße 9, 80801 München, Tel. 089/38189-750, E-Mail: bestellung@beck.de) erhältlich. Der Einzelverkaufspreis beträgt € 4,90. Außerdem können die Broschüren kostenlos unter www.verwaltungsportal.bayern.de als pdf-Dokument heruntergeladen werden.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?