Amtsgericht Neu-Ulm
07.01.2013

Merk strikt gegen höhere Hürden für die Sicherungsverwahrung: "Nicht der Täter, sondern das Opfer muss im Zentrum unserer Überlegungen stehen!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk reagiert auf die Forderung des Tübinger Kriminologen Jörg Kinzig, zu prüfen, ob nicht doch mehr nachträglich Sicherungsverwahrte entlassen werden können, weil diese "streng genommen unschuldig allein wegen ihrer Gefährlichkeit" untergebracht seien:

"Es ist nur schwer erträglich, dass hier einmal wieder allein an den Täter gedacht und dessen Interesse in den Mittelpunkt gestellt wird", so Merk. "Die Opfer oder ihre Angehörigen, die sehen müssen, dass ein Straftäter auf freien Fuß kommt, obwohl von diesem nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, werden ebenso ausgeblendet wie der Schutz potentieller, zum Zeitpunkt der Entlassung noch unbekannter Opfer von Straftaten", so Merk. "Gegen eine derartige Sicht wehre ich mich als Rechts- und Sicherheitspolitikerin mit allem Nachdruck. Unsere Gerichte prüfen anhand der gesetzlichen Maßstäbe mit großem Verantwortungsbewusstsein, ob die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung vorliegen. Und die Hürden dafür sind aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs äußerst hoch - meines Erachtens viel zu hoch. Sie führen dazu, dass Täter unter bestimmten Voraussetzungen auch bei erheblicher Rückfallgefahr entlassen werden müssen. Hier eine weitere Lockerung zu fordern, geht genau in die falsche Richtung und tritt die Interessen der Opfer mit Füßen."

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