Amtsgericht Neu-Ulm
08.01.2013

Beate Merk weist Vorwurf der "Schnüffelei" durch Vorratsdatenspeicherung scharf zurück / "Zum Schutz der Opfer dringend erforderlich!"

Bayerns Justizministerin und stellvertretende CSU-Vorsitzende Dr. Beate Merk hat die von FDP-Fraktionschef Brüderle erhobene Forderung, nicht weiter auf der Vorratsdatenspeicherung zu "beharren", weil es sich dabei um "Schnüffelei" handele, scharf zurückgewiesen. "Wenn wir Staatsanwälten die Möglichkeit geben wollen, auf Vorratsdaten zuzugreifen, um schwerste Straftaten wie zum Beispiel den Besitz und das Verbreiten von Kinderpornografie aufzuklären, dann hat das nichts mit Schnüffelei zu tun", so Merk. "Wir sind es den Opfern solcher Straftaten, zum Beispiel Kindern, schuldig, von diesem Instrument Gebrauch zu machen, wenn das für die Strafverfolgung - und damit häufig auch für die Verhinderung weiterer Straftaten - notwendig ist."

Merk weiter: "Ganz wichtig ist: Vorratsdaten sollen nicht durch die Staatsanwaltschaft, sondern durch die Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden. Die Strafverfolgungsbehörden sollen nur dann darauf zugreifen dürfen, wenn der Verdacht erheblicher Straftaten im Raum steht und der Zugriff durch richterlichen Beschluss gestattet ist. Auch vor diesem Hintergrund trifft der Vorwurf der "Schnüffelei" nicht zu."

Darüber hinaus verpflichte das Europäische Recht Deutschland ganz klar zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung. "Es ist schon befremdlich, wenn diese klare Rechtslage mit dem Argument missachtet wird, man müsse erst einmal abwarten, ob sich die zugrunde liegende Richtlinie demnächst ändert." Auch vom Bürger erwarte man, dass er sich an die Gesetze halte, unabhängig davon, ob diese sich irgendwann einmal ändern sollten oder nicht. "Was für den Bürger gilt,. sollte aber erst recht für den Staat gelten", so Merk.

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