Amtsgericht Neu-Ulm
09.01.2013

Beate Merk: "Elektronische Aufenthaltsüberwachung für Gewalt- und Sexualstraftäter ist ein Notbehelf - aber dennoch im Interesse der Opfer unabdingbar!"

Anlässlich der heute in München beginnenden Hauptverhandlung gegen einen mutmaßlich rückfälligen Sexualstraftäter, der zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (landläufig, aber unzutreffend "elektronische Fußfessel" genannt) unterlag, erklärt Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein Notbehelf für die Fälle, in denen uns die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts zwingt, auch gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter nach Verbüßung ihrer Strafe zu entlassen, weil sie an die Verhängung der Sicherungsverwahrung höchste Anforderungen stellt. Größtmögliche Sicherheit kann die Aufenthaltsüberwachung nicht erreichen - diese ließe sich nur dann erzielen, wenn die Täter hinter Gefängnismauern blieben. Aber Fachleute sagen: Ein Täter, der genau weiß, dass eindeutig festgestellt wird, dass er zum tatzeitpunkt am Tatort war, wird sich nicht selten von einer weiteren Straftat abhalten lassen." Klar sei aber auch: Gerade Sexualstraftäter handeln im entscheidenden Augenblick oft impulsiv. Deshalb könnten Rückfälle niemals sicher verhindert werden. "Aber die Alternative zur Aufenthaltsüberwachung heißt in solchen Fällen nicht: Freiheitsstrafe oder Sicherungsverwahrung - sondern schlicht. Freiheit ohne Aufenthaltsüberwachung. Das kommt für mich aus Opferschutzgründen auf keinen Fall in Frage", so Merk. "Jede Straftat, die die Aufenthaltsüberwachung verhindert, rechtfertigt ihren Einsatz - das sind wir den Opfern schuldig."

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