Amtsgericht Neu-Ulm
16.12.2015

Bayerns Justizminister Bausback präsentiert das Projekt "Rechtsbildung von Flüchtlingen und Asylbewerbern durch die bayerische Justiz"

Zur Bewältigung des Flüchtlingszustroms hat der Bayerische Ministerrat am 9. Oktober 2015 das Sonderprogramm "Zusammenhalt fördern, Integration stärken" beschlossen. Integration kann nur erfolgreich gelingen, wenn alle die Grundregeln und gemeinsamen Werte unseres Zusammenlebens und unsere Rechtsordnung kennen, akzeptieren und leben. Genau hier setzt das Projekt "Rechtbildung von Flüchtlingen und Asylbewerbern durch die bayerische Justiz" an.

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback stellt im Rahmen einer Pressekonferenz am morgigen

Donnerstag, 17. Dezember 2015, 10:30 Uhr,
im Justizpalast München, Raum 366 / 3. Stock,
Prielmayerstraße 7, 80335 München,

 

Ziele, Grundkonzept und wesentliche Inhalte des Projekts vor. Außerdem präsentiert er einen ersten Erklärfilm mit dem Titel "Einig sein. Recht achten. Freiheit leben. So funktioniert der deutsche Rechtsstaat", der leicht und verständlich wesentliche Informationen über unser Rechtssystem vermittelt. An der Pressekonferenz nimmt auch der Präsident des Amtsgerichts München, Reinhard Nemetz, teil, der das Projekt für die Münchner Justizbehörden koordiniert.

Die Medien sind zu diesem Termin herzlich eingeladen!
Es gibt Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos und Interviews!

 

Pressevertreter werden gebeten, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de) anzumelden.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?