Amtsgericht Neu-Ulm
29.06.2016

Justizminister Bausback bei Jubiläumsveranstaltung des Teen Court-Projekts in Aschaffenburg

Im Rahmen des Kriminalpädagogischen Schülerprojekts der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wurde vor rund 15 Jahren der bundesweit erste Teen Court etabliert. In Anlehnung an US-amerikanische Teen Courts befassen sich die Schülergremien im Auftrag der Staatsanwaltschaft mit Straftaten Jugendlicher.

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback wird am

Montag, 4. Juli 2016, um 10.00 Uhr,
im Karl-Theodor-von-Dalberg-Gymnasium,
Grünewaldstraße 18,
63739 Aschaffenburg,

die Jubiläumsveranstaltung "15 Jahre Kriminalpädagogisches Schülerprojekt in Aschaffenburg" besuchen und die Festrede halten. Zudem wird u.a. eine frühere Schülerrichterin, die heute als Staatsanwältin in der bayerischen Justiz tätig ist, über ihre Erfahrungen als Schülerrichterin und den Einfluss auf ihren Berufswunsch berichten.

Die Medien sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen!
Es wird Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos und zu Interviews bestehen!

Pressevertreter werden gebeten, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de) anzumelden.


Hintergrund:

Das gemeinsam mit der Polizeiinspektion Aschaffenburg und dem Verein „Hilfe zur Selbsthilfe e. V.“ gegründete Projekt nutzt den positiven Einfluss von Gleichaltrigen auf jugendliche Beschuldigte, um das Wertebewusstsein und den Respekt vor dem Recht zu fördern. Dabei sammeln auch die in den Gremien beteiligten Schülerinnen und Schüler wertvolle Erfahrungen und übernehmen Verantwortung für junge Menschen und die Durchsetzung der Rechtsordnung.

Die bayerischen Teen Courts sind keine echten Gerichte. Sie können weder Strafen verhängen noch vollstrecken. Die Staatsanwaltschaft wählt vielmehr geeignete Fälle aus und leitet sie den Teen Courts zu. In Frage kommen hierfür ausschließlich Fälle geringerer Kriminalität, bei denen der Täter geständig und mit diesem Verfahren einverstanden ist. Die Schülerinnen und Schüler sprechen mit dem jugendlichen Straftäter über dessen Tat. Sie können z.B. erzieherische Maßnahmen vereinbaren und überwachen deren Erfüllung. Das Ergebnis des Verfahrens wird anschließend von der Staatsanwaltschaft bei ihrer abschließenden Entscheidung berücksichtigt.

Jedes der Projekte wird durch Mitarbeiter von freien Trägern der Jugendhilfe sozialpädagogisch betreut. Die Teen Courts, die es in Bayern in Aschaffenburg, Ingolstadt, Ansbach, Memmingen, Augsburg, Landshut, Dillingen und Neu-Ulm gibt, sind ein Erfolgsprojekt. Neben den positiven praktischen Erfahrungen haben auch zwei Studien ergeben, dass die Verfahren in 96 bis 97 % der untersuchten Fälle erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Zudem haben die Ergebnisse zweier Rückfallbetrachtungen eine positive Tendenz gezeigt.

Weitere Informationen zu den Teen-Court-Projekten in Bayern sind abrufbar unter http://www.justiz.bayern.de/ministerium/projekte/.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?