Amtsgericht Neu-Ulm
02.01.2024

Neues Gesetz zur Entlastung von Betreuerinnen und Betreuer / Berlin greift Vorschlag aus Bayern auf / Justizminister Eisenreich: "Der Einsatz von Ehrenamtlichen ist in der rechtlichen Betreuung von unschätzbarem Wert. Sie dürfen nicht durch unnötige bürokratische Hürden abgeschreckt werden."

Der Bundesgesetzgeber hat ein neues Gesetz zur Entlastung von Betreuerinnen und Betreuern verabschiedet, das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Das Gesetz sieht folgende Änderungen vor:

  • Inflationsausgleich im Zeitraum von 1. Januar 2024 bis Ende 2025 für berufliche Betreuerinnen und Betreuer und Betreuungsvereine i. H. v. 7,50 Euro pro Monat und pro geführter Betreuung sowie 24 Euro für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer pro Jahr und pro geführter Betreuung. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Den Ländern ist es in den intensiven Verhandlungen mit dem Bund gelungen, eine Einigung zu erzielen, so dass der Inflationsausgleichs zum 1. Januar 2024 in Kraft treten konnte. Damit kommen den Betreuerinnen und Betreuer sowie den Betreuungsvereinen die dringend notwendigen finanziellen Verbesserungen zeitgerecht zugute."

  • Weniger Bürokratie für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Eisenreich: "Ich freue mich, dass Berlin damit auch unseren Vorschlag zum Abbau bürokratischer Hürden in der rechtlichen Betreuung aufgegriffen hat." Die Justizministerkonferenz hatte im Mai 2023 auf Initiative Bayerns den Bund aufgefordert, neue, weniger bürokratische Lösungen zu schaffen. Niedersachsen, Baden-Württemberg und das Saarland waren der bayerischen Initiative beigetreten.

Hintergrund zum Bürokratieabbau:
Seit 1. Januar 2023 sind ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer verpflichtet, vor der Übernahme einer Betreuung ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorzulegen (§ 21 Absatz 2 Satz 1 Betreuungsorganisationsgesetz). Eisenreich: "Das kostet Zeit und Nerven, vor allem wenn die Betreuerinnen und Betreuer keinen Online-Zugang haben. Im schlimmsten Fall kann sogar die Übernahme der Betreuung daran scheitern. Deshalb ist es gut, dass die Betreuungsbehörden künftig die Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis selbst einholen können. Der Einsatz von Ehrenamtlichen ist in der rechtlichen Betreuung von unschätzbarem Wert. Sie dürfen nicht durch unnötige bürokratische Hürden abgeschreckt werden."  

Bayern hatte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bereits mit einer landesrechtlichen Änderung entlastet. Seit dem 1. Januar 2023 können diese ihre Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis gebührenfrei erhalten. Auf Anregung Bayerns beschlossen zwischenzeitlich sämtliche Bundesländer, ihre ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer in gleicher Weise zu unterstützen.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?