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Justiz in BayernLandesjustizprüfungsamt

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1. - Allgemeine Informationen

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2. - Themengebiete des Portals

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5. - Orientierungszeile

Portal > Landesjustizprüfungsamt > Erste Juristische Staatsprüfung > Hinweise für Raucher - Letzte Änderung: 14.10.2008


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6. - Seiteninhalt

Hinweise für Raucher

Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Gesundheitsschutzgesetzes vom 20. Dezember 2007 (GVBl S. 919) das Rauchen in öffentlichen Gebäuden nicht erlaubt ist. Da die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung in öffentlichen Gebäuden abgehalten werden, ist das Rauchen im gesamten Prüfungsbereich nicht gestattet. Das Verlassen des Prüfungsbereichs kann auch zum Zwecke des Rauchens nicht gestattet werden.




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