Termine der Ersten Juristischen Staatsprüfung
Für den schriftlichen Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung sind folgende Prüfungstermine bereits verbindlich festgelegt:
| Termin | Prüfungstage der schriftlichen Prüfung | Meldeschluss |
|---|---|---|
| 2009/2 | 8. mit 15. September 2009 | 25. Juni 2009 |
| 2010/1 | 9. mit 16. März 2010 | 13. Januar 2010 |
| 2010/2 | 7. mit 14. September 2010 | 24. Juni 2010 |
| 2011/1 | 9. mit 16. März 2011 | 12. Januar 2011 |
| 2011/2 | 6. mit 13. September 2011 | 30. Juni 2011 |
| 2012/1 | 6. mit 13. März 2012 | 11. Januar 2012 |
| 2012/2 | 6. mit 13. September 2012 | 21. Juni 2012 |
| 2013/1 | 5. mit 12. März 2013 | 9. Januar 2013 |
| 2013/2 | 10. mit 17. September 2013 | 20. Juni 2013 |
| 2014/1 | 5. mit 12. März 2014 | 8. Januar 2014 |
| 2014/2 | 9. mit 16. September 2014 | 12. Juni 2014 |
Die mündlichen Prüfungen für die März-Termine finden regelmäßig im Juli statt, die für die September-Termine im Januar/Februar des folgenden Jahres.
Das Landesjustizprüfungsamt ist bemüht, alsbald nach Eingang der Anmeldung den Bescheid über die erfolgte Zulassung zur Prüfung zu übersenden. Dies ist aber nicht möglich, wenn die meisten Anmeldungen, wie die bisherigen Erfahrungen leider zeigen, erst gegen Ende der Meldefrist eingehen. Eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen lässt sich dann nicht mehr vermeiden, da das Landesjustizprüfungsamt dann gleichzeitig die Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Prüfungen des vergangenen Termins bewerkstelligen muss.
Bitte sehen Sie nach Einreichen Ihrer Anmeldung davon ab, anzufragen, ob ihre Anmeldung auch tatsächlich eingegangen ist!
Solche Anfragen können im Interesse einer zügigen Behandlung aller Anmeldungen leider nicht beantwortet werden.
Mit der Zulassung zur Prüfung ist die Anmeldung verbindlich und kann nicht mehr zurückgenommen werden.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
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