eJustice - kompetent. digital. vernetzt.

eJustice - Was bedeutet das?

Eine Übersicht der Gerichte, bei denen die elektronische Akte geführt wird, finden Sie hier: Bekanntmachung zur ERVV Ju.

Die elektronische Akte nimmt neben dem elektronischen Rechtsverkehr bei der Digitalisierung der Justiz eine Schlüsselrolle ein. Zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten wurde in Bayern das Programm "eJustice Arbeitsplatz" aufgesetzt. Unter diesem Dach werden alle Maßnahmen geplant und realisiert, die es der Justiz ermöglichen, umfassend elektronisch zu arbeiten.

Ziel ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gerichte und Staatsanwaltschaften ein möglichst medienbruchfreies Arbeiten zu ermöglichen. Bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag am 31. Dezember 2025 soll die elektronische Akte sukzessive bei allen Justizbehörden eingeführt werden.

Schwerpunkte sind dabei

  • die digitale Bearbeitung von Verfahren mit der elektronischen Akte,
  • die Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten aller Art über den elektronischen Rechtsverkehr sowie
  • die Ertüchtigung der Arbeitsplätze in Büros und Sitzungssälen der Gerichte und Staatsanwaltschaften mit einer für die neue Arbeitsweise adäquaten Ausstattung.

Wussten Sie eigentlich...

…dass seit dem 21.11.2022 alle Landgerichte in Bayern in erstinstanzlichen Zivilsachen mit der elektronischen Akte arbeiten?