Sie haben Interesse?
Folgende Voraussetzungen stellen wir an Ehrenamtliche:
- Motivation und Interesse an der Arbeit mit straffälligen Menschen
- Realitätssinn und Einfühlungsvermögen
- Durchsetzungsvermögen und Geduld
- gefestigte Persönlichkeit und psychische Stabilität
- polizeiliches Führungszeugnis
- Mindestalter 21 Jahre
- Bereitschaft für eine längerfristige Mitarbeit
Kontaktaufnahme:
Informieren Sie sich gerne anhand dieser Homepage und den unten zum Download bereitgestellten Dokumenten. Unter folgendem Link finden Sie den für Ihren Oberlandesgerichtsbezirk zuständigen Ansprechpartner. Kontaktieren Sie diesen bitte per E-Mail. Er wird sich bei Ihnen melden, für Sie in Frage kommende Einsatzgebiete eruieren und den Kontakt zur örtlichen Dienststelle herstellen.
Informationsmaterial
Flyer
Broschüre
Am 22.10.2012 startete die Stiftung Opferhilfe Bayern. Diese Stiftung soll den Opfern von Straftaten und deren Angehörigen künftig schnell und unbürokratisch helfen.
Weitere Infos finden Sie hier
... dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Sitz in München als oberstes Verfassungsorgan der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag gleichgeordnet ist und nicht dem Justizressort untersteht?
Art. 2 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes: "Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Er soll die Gefangenen befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Behandlungsauftrag)."