Ehrenamt in der Bewährungshilfe Bayern

Sie haben Interesse?

Folgende Voraussetzungen stellen wir an Ehrenamtliche:

  • Motivation und Interesse an der Arbeit mit straffälligen Menschen
  • Realitätssinn und Einfühlungsvermögen
  • Durchsetzungsvermögen und Geduld
  • gefestigte Persönlichkeit und psychische Stabilität
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Bereitschaft für eine längerfristige Mitarbeit

Kontaktaufnahme:

Informieren Sie sich gerne anhand dieser Homepage und den unten zum Download bereitgestellten Dokumenten. Unter folgendem Link finden Sie den für Ihren Oberlandesgerichtsbezirk zuständigen Ansprechpartner. Kontaktieren Sie diesen bitte per E-Mail. Er wird sich bei Ihnen melden, für Sie in Frage kommende Einsatzgebiete eruieren und den Kontakt zur örtlichen Dienststelle herstellen.

Informationsmaterial

Flyer

Broschüre

Stiftung Opferhilfe

Am 22.10.2012 startete die Stiftung Opferhilfe Bayern. Diese Stiftung soll den Opfern von Straftaten und deren Angehörigen künftig schnell und unbürokratisch helfen.


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

... dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Sitz in München als oberstes Verfassungsorgan der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag gleichgeordnet ist und nicht dem Justizressort untersteht?

Evaluation des Rechts- und Justizstandorts Bayern

Die bayerische Justiz nimmt bundesweit eine Spitzenposition ein. Das belegen nicht nur die verschiedenen Statistiken. Die Ergebnisse einer objektiven und repräsentativen Bewertung durch Bürger, Unternehmen und Rechtsanwälte belegen: Die Justiz in Bayern genießt das für ihre Arbeit unverzichtbare Vertrauen der Menschen und den Rückhalt in der Bevölkerung. Von den Bürgern in Bayern sind 70% mit der Justiz zufrieden.