Justizpalast München, erbaut zwischen 1890 und 1897, Dienstgebäude des bayerischen Staatsministeriums der Justiz sowie des Landgerichts München I

Richterinnen & Richter, Staatsanwältinnen & Staatsanwälte

Berufsbild

Artikel 92 Grundgesetz vertraut die rechtsprechende Gewalt den Richterinnen und Richtern an. In der bayerischen Justiz sind ihnen vielfältige Aufgaben in der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit sowie in der freiwilligen Gerichtsbarkeit übertragen.

Alle Richterinnen und Richter sind bei ihrer rechtsprechenden Tätigkeit nur dem Gesetz unterworfen und an Weisungen nicht gebunden. Die Richterinnen und Richter auf Lebenszeit sind darüber hinaus auch persönlich unabhängig, also grundsätzlich nicht gegen ihren Willen versetzbar. 

Den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten obliegen insbesondere die Leitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, die Erhebung und Vertretung der Anklage vor Gericht und die Strafvollstreckung.

Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind nach § 146 Gerichtsverfassungsgesetz grundsätzlich an Weisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. Das Weisungsrecht findet jedoch seine Grenze im Legalitätsprinzip, d. h. in der Bindung an das geltende Recht und in dem Verbot der Verfolgung Unschuldiger und der Strafvereitelung bei Schuldigen.

Übrigens: Das Bayerische Staatsministerium der Justiz stellt im Zusammenhang mit dem Prüfungstermin 2023/2 ca. 150 Richterinnen/Richter und Staatsanwältinnen/Staatsanwälte in ganz Bayern ein.

Werdegang

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz stellt Nachwuchsjuristen in den richterlichen Dienst (Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, freiwillige Gerichtsbarkeit) und in den staatsanwaltlichen Dienst ein. Die Einstellung von Nachwuchskräften für die Fachgerichtsbarkeiten obliegt den jeweiligen Fachministerien.

Wer eine Tätigkeit als Richterin/Richter im hiesigen Geschäftsbereich anstrebt, entscheidet sich damit zugleich für eine Tätigkeit als Staatsanwältin/Staatsanwalt. In Bayern ist der Wechsel zwischen Richteramt und staatsanwaltlichem Dienst die Regel.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der im Anforderungsprofil bei der persönlichen Eignung geforderten Flexibilität und Mobilität die Bereitschaft vorausgesetzt wird, den Dienst sowohl im richterlichen als auch im staatsanwaltlichen Bereich anzutreten.

Nachwuchskräfte beginnen ihre Berufstätigkeit - je nach Bedarf - entweder bei einer Staatsanwaltschaft oder bei einem Gericht. Assessoren, die zunächst bei einem Gericht eingesetzt werden, wechseln nach etwa eineinhalb bis zwei Jahren zur Staatsanwaltschaft. Wer bei der Staatsanwaltschaft begonnen hat, bleibt dort zunächst regelmäßig während der gesamten dreijährigen Probezeit.

Nach der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit kann sich jede Staatsanwältin und jeder Staatsanwalt um eine freie Stelle als Richterin/Richter im Eingangsamt beim Gericht seiner Wahl bewerben. Im Landesdurchschnitt erfolgt die Ernennung zur Richterin/Richter auf Lebenszeit derzeit je nach Konkurrenzsituation zwischen vier und fünf Jahren nach Eintritt in den Justizdienst.

Die Beförderung erfolgt nach dem Leistungsprinzip, wobei die Justiz eine Vielfalt von Beförderungsmöglichkeiten bietet. Das Amt einer Staatsanwältin/eines Staatsanwalts als Gruppenleiter/in hat dabei am Anfang der Karriere besondere Bedeutung. Im richterlichen Bereich stehen Beförderungsämter als Vorsitzende/r Richter/in und als Richter/in am Oberlandesgericht im Vordergrund. Mit Führungsaufgaben verbunden sind z.B. Beförderungen zum/r weiteren aufsichtführenden Richter/in oder zum/r Leiter/in eines Gerichts. Interessante Beförderungsmöglichkeiten mit Führungsaufgaben gibt es auch bei den Staatsanwaltschaften als Oberstaatsanwältin/Oberstaatsanwalt und Behördenleiter/in.

Über die Grundsätze der Personalentwicklung können sich die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Intranet der bayerischen Justiz näher informieren.

Einstellungsvoraussetzungen

Wir erwarten von unseren Nachwuchskräften neben einem überdurchschnittlichen Ergebnis in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ein hohes Maß an Engagement und Belastbarkeit sowie die Fähigkeit, sich schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten. Aufgeschlossenheit, Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit, unterschiedliche Interessen auszugleichen, sind ebenso erforderlich wie Verhandlungsgeschick, Flexibilität und Entschlussfreudigkeit. 

Die aktuell geltende konkrete Bewerbungsgrenznote entnehmen Sie bitte den "Bewerbungsmodalitäten".

Selbstverständlich müssen die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden. Dazu gehören der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, der Nachweis der Verfassungstreue, die Einhaltung der gesetzlichen Altersgrenzen gemäß Art. 23 BayBG (45 Jahre), die charakterliche Eignung (Vorstrafen?) und die gesundheitliche Eignung (Nachweis durch ein amtsärztliches Gutachten).

Ausbildung

Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der Ersten Juristischen Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung abschließt.

Die Mindestdauer der Studienzeit beträgt viereinhalb Jahre. Diese Zeit kann unterschritten werden, sofern die für die Zulassung zu den Prüfungen erforderlichen Leistungen nachgewiesen werden. Der anschließende Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre.

Bewerbungsmodalitäten

Bewerbungen sind ganzjährig möglich. Die Einstellung von Nachwuchskräften erfolgt fortlaufend und teilweise mit nur wenigen Wochen Vorlauf. Pro Jahr gibt es zwei Einstellungsdurchgänge, die sich an den Notenbekanntgaben der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Bayern orientieren und in der Regel sechs Monate dauern. Geduld im Bewerbungsverfahren zahlt sich regelmäßig aus. Oft haben Bewerbungen erst gegen Ende eines Einstellungstermins Erfolg. Wenn Sie sich für das Amt der Richterin/des Richters oder der Staatsanwältin/des Staatsanwalts geeignet halten, sollten Sie sich schriftlich beim 


Bayerischen Staatsministerium der Justiz
Personalabteilung
Prielmayerstr. 7
80097 München

bewerben, sofern Sie 

mindestens 8,00 Punkte im Endergebnis 
der Zweiten Juristischen Staatsprüfung erzielt haben.

Wenn Sie bereits nach dem schriftlichen Prüfungsergebnis mindestens 8,00 Punkte erzielt haben, brauchen Sie das Endergebnis nicht abzuwarten, sondern sollten sich sogleich nach der Notenbekanntgabe noch vor Ablegung der mündlichen Prüfung bewerben. Sonst bewerben Sie sich bitte unmittelbar nach Ihrer mündlichen Prüfung.

Eventuelle Zusatzqualifikationen können erst ab einem Endergebnis in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung von mindestens 8,00 Punkten berücksichtigt werden.

Für die Auswahlkonkurrenz sind die bayerischen Examensgrundsätze maßgeblich. Danach wird bis einschließlich der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2021/2 der schriftliche Prüfungsteil mit 75 Prozent, der mündliche Teil mit 25 Prozent gewichtet. Ab der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2022/1 wird der schriftliche Prüfungsteil mit 70 Prozent, der mündliche Teil mit 30 Prozent gewichtet. Außerbayerische Examensergebnisse müssen durch das Bayerische Landesjustizprüfungsamt entsprechend diesen Grundsätzen umgerechnet werden. Maßgeblich für die Zuordnung eines außerhalb von Bayern erbrachten Prüfungsergebnisses ist der Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung.

Der oben genannte Punktwert regelt nur die Modalitäten für das Bewerbungsverfahren. Bis zu welcher Punktzahl letztlich Einstellungen erfolgen können, ergibt sich aus den zu besetzenden Stellen und der Qualifikation der vorliegenden Bewerbungen.

Ihre Bewerbung muss regelmäßig binnen drei Jahren nach dem Tag der mündlichen Prüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz eingehen. Sie müssen sich mit Ihrem Examensergebnis der jeweiligen Konkurrenz stellen. Geht Ihre Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt ein, haben Sie Ihr breites Fachwissen und Ihre präsenten Fachkenntnisse gemäß Ziffer 2.1.1 des Anforderungsprofils für Richter und Staatsanwälte (AnfoRiStABek) gegebenenfalls in einem Fachgespräch im Rahmen des Vorstellungsgesprächs unter Beweis zu stellen.

Die nach dem Anforderungsprofil im Rahmen der persönlichen Eignung erforderliche Einsatzbereitschaft und Ausdauer setzt bei einer Bewerbung aus einem bestehenden Arbeits- oder Dienstverhältnis grundsätzlich die Ausübung der vorangegangenen Tätigkeit für die Dauer von ca. einem Jahr voraus.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang bei der Einstellung vor nicht schwerbehinderten Bewerbern. Nach § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX ist die Schwerbehindertenvertretung über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten. Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht zu beteiligen, wenn die schwerbehinderte Bewerberin / der schwerbehinderte Bewerber dies ausdrücklich ablehnt (§ 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX). Eine solche ablehnende Erklärung kann gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung nachfolgende Unterlagen bei:

  • Anschreiben, in dem Sie auch kurz erklären, warum
    Sie glauben, für den Beruf der Staatsanwältin/des Staatsanwalts und der
    Richterin/des Richters geeignet zu sein und was Ihnen an diesem Beruf zusagt.
    Einzelheiten zu den beruflichen Anforderungen entnehmen Sie unserem
    Anforderungsprofil (am Anfang dieser Seite),
  • tabellarischer Lebenslauf (zweifach),
  • lesbare Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses,
  • ggf. lesbare Kopie der Eheurkunde bzw. der Lebenspartnerschaftsurkunde,
  • ggf. lesbare Kopie der Geburtsurkunde der Kinder,
  • Kopien der Zeugnisse über:
    Abitur (zweifach),
    Erste Juristische Prüfung (zweifach),
    Zweite Juristische Staatsprüfung (bzw. Bescheinigung über das Ergebnis der schriftlichen Prüfung) (zweifach),
    alle Arbeitsgemeinschaften und Stationen (einfach),
    ggf. Zusatzqualifikationen (Arbeitszeugnisse) (einfach),
  • Dienstbescheinigung über Wehr- oder Zivildienstzeit bzw. Ausmusterungsbescheid,
  • wenn die Zweite Juristische Staatsprüfung außerhalb Bayerns abgelegt wurde: eine Bescheinigung der Prüfungsbehörde über die in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung erzielten schriftlichen und mündlichen Einzelnoten,
  • weitere dienstrechtliche Erklärungen (im Anschluss zum Download angeboten).

    Das den dienstrechtlichen Erklärungen beigefügte Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen und die Bekanntmachung der Bayer. Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 zu Beziehungen zur Scientology-Organisation sind der Bewerbung nicht beizufügen.

Bewerbungsbogen und dienstrechtliche Erklärungen

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Ihre Bewerbung nicht zu heften und nicht zu binden und von der Einreichung in speziellen Bewerbungsmappen Abstand zu nehmen.

Alsbald nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie über das weitere Verfahren Bescheid. Vorstellungsgespräche finden grundsätzlich in Form eines halbstrukturierten Interviews statt. Gibt es Anlass zu Zweifeln an Ihrer persönlichen Eignung nach den Maßstäben des Anforderungsprofils für Richter und Staatsanwälte, wird ein erweitertes Vorstellungsgespräch unter Hinzuziehung von Vertretern der richterlichen und staatsanwaltlichen Praxis durchgeführt.

Bewerbungskosten (insbesondere Reisekosten, Gebühren und sonstige Auslagen) können wir leider nicht erstatten.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihre Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurücksenden und nicht dauerhaft aufbewahren. Wenn Sie eine Rücksendung wünschen, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.

Auskunft

Auskünfte erteilen:

Frau Sirch 
Tel. (089) 5597 2668

Frau Regierungsinspektorin Ostermair 
Tel. (089) 5597 7408

Haben Sie Fragen zum Bewerbungsverfahren oder zum Stand Ihrer Bewerbung?

Wenden Sie sich gerne an:

Frau Sirch
Tel. (089) 5597 2668

Frau Regierungsinspektorin Ostermair
Tel. (089) 5597 7408

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Nachwuchs-Homepage

Hier geht's zur neuen Nachwuchs-Homepage mit vielen Infos rund um die Bewerbung und Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt: 

www.mach-gerechtigkeit.de


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Wussten Sie eigentlich …?

... dass das Bayerische Staatsministerium der Justiz die oberste Dienstbehörde für rund 21.000 Beschäftigte in der Justiz und im Justizvollzug ist?