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Kriminologischer Dienst

Der kriminologische Dienst des bayerischen Justizvollzugs

Der Kriminologische Dienst des bayerischen Justizvollzugs wurde durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz per Schreiben vom 10.08.2009 eingerichtet. In diesem Schreiben wird ausgeführt:

„Nach Art. 189 Abs. 1 BayStVollzG obliegt es dem Kriminologischen Dienst des bayerischen Justizvollzugs, in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Forschung, den Vollzug, insbesondere die Behandlungsmethoden wissenschaftlich fortzuentwickeln und seine Ergebnisse für Zwecke der Strafrechtspflege nutzbar zu machen. Hierzu sollen praxisrelevante Fragen in engem Kontakt mit der Strafvollzugspraxis festgelegt und selbst erforscht (Eigenforschung), an Dritte vergeben (Auftragsforschung) sowie an die Wissenschaft herangetragen werden (Veranlassung von Fremdforschung).“

Der Kriminologische Dienst des bayerischen Justizvollzugs ist organisatorisch an die JVA Erlangen angegliedert. Personell umfasst er zwei Stellen für wissenschaftliches Personal und eine Verwaltungskraft.

Abgeschlossene und laufende Forschungsprojekte

Untersuchungen zur Behandlung von Sexualstraftätern

Ein zentrales Forschungsthema des KD ist die Sozialtherapie. Bereits vor der Einrichtung des KD wurden seit 2004 im Rahmen einer umfangreichen Studie unter Anleitung der damals bestehenden „Arbeitsgruppe Kriminologischer Dienst“ Daten über alle aus dem bayerischen Justizvollzug entlassenen Sexualstraftäter mit Freiheitsstrafen ab zwei Jahren mit Hilfe eines umfangreichen Erhebungsbogens erfasst.

Anhand dieser Daten wurden ab 2013 auch Rückfallanalysen durchgeführt. In einem internen Bericht an die Aufsichtsbehörde wurden Auswertungen hinsichtlich der Rückfallraten behandelter und unbehandelter Sexualstraftäter dargestellt.

Des Weiteren wurde die Bedeutung des Abstreitens der Tatvorwürfe („Leugnen“) für den Vollzugsverlauf die Legalprognose analysiert (Endres & Breuer, 2014; Endres, 2016).

Für umfangreichere Erhebungen und Auswertungen wurde im Jahr 2016 durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz ein vierjähriger Forschungsauftrag an Prof. Lösel (Universität Erlangen bzw. University of Cambridge) erteilt. Seither wird die Erhebung durch dessen Team in Kooperation mit dem KD fortgesetzt. Veröffentlichungen zu den Effekten der Sexualtäterbehandlung sind in Vorbereitung und zum Teil bereits erfolgt (Lösel, Link, Schmucker, Bender, Breuer, Carl, Endres & Lauchs, 2019).

Untersuchungen zur sozialtherapeutischen Behandlung von Straftätern

Nach der Einrichtung des KD wurde zunächst ein einheitliches Dokumentationssystem für die Sozialtherapie (sowohl Sexualstraftäter als auch Gewaltstraftäter) entwickelt und in der Vollzugsdatenbank implementiert (Basisdokumentation BSDSB; vgl. Endres & Bieneck, 2011; s. Abschnitt 3.2).
Diese Basisdokumentation wird seit 2011 in allen sozialtherapeutischen Einrichtungen in Bayern verwendet. Dadurch ist die Erhebung vergleichbarer und statistisch aussagekräftiger Daten in allen Einrichtungen möglich.

Bisher mit diesen Daten durchgeführte Analysen betreffen die Merkmale von Behandlungsteilnehmern (im Unterschied zu Personen, die nicht in sozialtherapeutische Einrichtungen aufgenommen wurden) sowie von Behandlungsabbrechern (im Vergleich zu Personen, die die sozialtherapeutische Behandlung regulär abschließen), die Einschätzung des Behandlungserfolgs durch die Therapeuten sowie die Bedeutung von Delikthypothesen und spezifischen Therapiezielen im Behandlungsprozess (Endres, 2014; Endres & Haas, 2017). Zu weiteren Auswertungen wurden ein interner Bericht sowie eine vom KD angeleitete Masterarbeit verfasst.

Eine wichtige Frage bezieht sich darauf, welche Art von Behandlung bei welchen Teilgruppen von Tätern besonders wirksam ist. Zur Vorbereitung entsprechender Untersuchungen wurde versucht, die Unterschiede der Behandlungsmethoden in den sozialtherapeutischen Einrichtungen für Gewaltstraftäter im Detail zu erfassen.
Dazu wurde eine Bestandsaufnahme der therapeutischen Inhalte aller sozialtherapeutischen Abteilungen für Gewaltstraftäter vorgenommen. Ein daraus entwickelter „Behandlungsatlas“ beschreibt, wie die verschiedenen Einrichtungen vorgehen, um verschiedene Inhalte bzw. Behandlungsziele zu vermitteln. So wurden u.a. die in den verwendeten Behandlungsprogrammen repräsentierten Zielsetzungen und Übungen systematisiert. Diese Bestandsaufnahme soll einerseits den Austausch zwischen den sozialtherapeutischen Einrichtungen erleichtern und andererseits für die Ableitung weiterer Fragestellungen zur Evaluation von Behandlungsmaßnahmen von Nutzen sein.

Die Ergebnisse zeigen eine große Heterogenität der sozialtherapeutischen Behandlung; dies betrifft u. a. die Gewichtung des Einzel- und des Gruppensettings und den Raum, den verschiedene therapeutische Inhalte (z. B. Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie und dem Delikt, Vermittlung von sozialen Kompetenzen und sonstigen Skills, Zukunftsplanung und Rückfallprävention) einnehmen.

Evaluation eines Modellprojekts zur Behandlung langstrafiger Gewaltstraftäter zu Beginn der Haft in der JVA München

Angegliedert an die sozialtherapeutische Abteilung für Gewaltstraftäter in der JVA München-Stadelheim wurde ein zusätzliches Behandlungsangebot für Gefangene entwickelt, die wegen einer schweren Gewalttat zu einer langen Freiheitsstrafe (ab sieben Jahre) verurteilt worden sind.

Das 12-monatige Behandlungsprogramm zielte auf eine erste Bearbeitung der Delikte, die psychische Stabilisierung und die konstruktive Planung der verbleibenden Haftzeit, einschließlich einer sozialtherapeutischen Behandlung in einer späteren Phase. In einer Längsschnittstudie wurden die Erreichung der Behandlungsziele und das längerfristige Anhalten der therapeutischen Effekte überprüft. Die Ergebnisse wiederholter mündlicher und schriftlicher Befragungen der Probanden im Modellprojekt und einer Vergleichsgruppe wurden veröffentlicht (Breuer, Endres, Heller & Pecher, 2017).

Zudem wurden im Rahmen einer Masterarbeit die Bedeutsamkeit von Leidensdruck und Behandlungsmotivation bei Gewaltstraftätern für eine Behandlung vertiefend untersucht (Carl, Breuer & Endres, 2016).

Evaluation des Auswahlverfahrens für den Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD)

Die Einstellung von Bediensteten im AVD („zweite Qualifikationsebene“) erfolgt in Bayern über ein zentralisiertes, zweistufiges Auswahlverfahren. Zunächst absolvieren die Bewerber das Auswahlverfahren des bayerischen Landespersonalausschusses und danach werden sie zu einem Sporttest und zu einer persönlichen Vorstellung im Justizvollzug eingeladen.

Das Auswahlverfahren umfasst neben psychologischen Leistungstests eine Gruppendiskussion, eine Arbeitsprobe und ein teilstrukturiertes Interview. Auswahlkommissionen aus Vertretern vier verschiedener Berufsgruppen (AVD, Psychologe, Verwaltung, Jurist) entscheiden gemeinsam, ob ein Bewerber für eine Tätigkeit im AVD geeignet erscheint. Anhand von im Einstellungsjahrgang 2012 erhobenen Daten wurden die Urteilsprozesse der Kommissionsmitglieder und die Testergebnisse der Bewerber analysiert. Zudem wurde geprüft, welche Informationen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt wurden und zwischen Bewerbern differenzierten, die als geeignet und ungeeignet eingeschätzt wurden.

Darüber hinaus wurden zu einem späteren Zeitpunkt Einschätzungen der Ausbildungsleiter als Indikatoren der beruflichen Bewährung erhoben, um die Validität des eintägigen Auswahlverfahrens zu überprüfen. Die Ergebnisse wurden über interne Berichte kommuniziert.

Evaluation eines Modellprojekts zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Justizvollzug

Mit dem Ziel, sich mit der Technik vertraut zu machen und Erkenntnisse über Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung im Strafvollzug zu gewinnen, wurde die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Ebrach bei außenbeschäftigten Gefangenen erprobt, die freiwillig an dem Pilotprojekt teilnahmen.

Darüber hinaus wurden im Auftrag des KD von Studierenden der Universität Bamberg Interviews mit den Gefangenen durchgeführt, die die Geräte testeten, und anonymisierte Selbstauskünfte anhand eines kurzen Fragebogens erhoben.

Die Ergebnisse wurden hinsichtlich technischer Aspekte, des Tragekomforts und psychologischer Aspekte bei der Kombination von Vollzugslockerungen mit elektronischer Aufenthaltsüberwachung ausgewertet. Die Vor- und Nachteile verschiedener Szenarien zum Einsatz innerhalb von Justizvollzugsanstalten wurden diskutiert (Breuer, Endres, Vornholt & Müller, 2012).

Evaluation des Jugendstrafvollzugs

Die Evaluation des Jugendstrafvollzugs wurde als Aufgabe der Forschung, insbesondere auch der Kriminologischen Dienste, durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Jugendstrafvollzug im Jahr 2006 vorgegeben.

Bayern beteiligt sich nicht an einem mehrere Bundesländer übergreifenden Projekt, sondern hat einen eigenen Untersuchungsansatz entwickelt. Dazu wurde auch für den Jugendstrafvollzug ein einheitliches Dokumentations- und Erfassungssystem entwickelt (s. Abschnitt 3.3).

Mit Hilfe der im Jugendstrafvollzug erhobenen Daten wurden in den letzten Jahren durch den KD umfangreiche statistische Analysen durchgeführt. Zunächst wurden in einem internen Bericht ausführlich Merkmale der Gefangenen und der Vollzugsverläufe für die vier bayerischen Justizvollzugsanstalten, in denen Jugendstrafen vollzogen werden, deskriptiv-statistisch aufbereitet. In eingehenden Analysen wurden dann die Unterschiede in biografischen Hintergründen sowie Unterschiede in den Behandlungsbedarfen von Jugendstrafgefangenen ohne und mit Migrationshintergrund (letztere noch unterteilt nach muslimisch und nichtmuslimisch) vergleichend dargestellt (Endres, Nolte & Breuer, 2016). Derzeit noch laufende statistische Analysen betreffen die Suchtproblematik und die Teilnahme an entsprechenden Maßnahmen.

Unter Rückgriff auf Daten zur Wiederinhaftierung bereits entlassener Jugendstrafgefangener wurden Rückfallhäufigkeiten für verschiedene Teilgruppen sowie die Zusammenhänge mit Alter, Geschlecht, biografischen Belastungen und Behandlungsbedarfen analysiert (Endres, Breuer & Nolte, 2017; Endres, 2018).

Des Weiteren wurde versucht, die Effekte einzelner vollzuglicher Maßnahmen (z. B. schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, Wohngruppenunterbringung, soziale Trainings usw.) auf die Legalbewährung bzw. Rückfälligkeit statistisch zu modellieren. Dies stößt aber aufgrund nicht ausreichend hoher Fallzahlen für einzelne Jahrgänge und Maßnahmen bisher noch auf Schwierigkeiten, so dass eine größere Datenbasis erforderlich scheint, um verlässliche Aussagen ableiten zu können.

Beim Bundesamt für Justiz wurden für die Entlassungsjahrgänge 2013 und 2014 Auskünfte aus dem Bundeszentralregister eingeholt. Diese werden derzeit ausgewertet, um die bisher gewonnenen Erkenntnisse zu vertiefen.

Untersuchungen zum Jugendarrest und zur Vollstreckung des §16a JGG

Im Zuge der Einführung des § 16a JGG (s. Abschnitt 3.4) hat sich der KD intensiv mit dem Vollzug des Jugendarrests in Bayern beschäftigt. Zunächst wurde ein erster interner Bericht mit statistischen Analysen der Daten aller bayerischen Jugendarrestanten des Jahres 2012 vorgelegt.

Zur Frage der Effekte des neu eingeführten § 16a JGG wurden umfangreiche Auswertungen zu den in Bayern vollstreckten Verurteilungen in den ersten zwei Jahren nach Inkrafttreten der neuen Bestimmung (2013 und 2014) durchgeführt, unter anderem auch eine Analyse von Wiederinhaftierungsdaten (Endres & Maier, 2017).

In einem weiteren umfangreichen Bericht wurden zum einen die im Zeitraum April 2015 bis März 2016 vollstreckten Jugendarreste analysiert, einschließlich der 16a-Arreste. Dabei wurden erstmals auch die Einschätzungen der Bediensteten über die Arrestanten ausgewertet (z. B. hinsichtlich der Wirkung der Arrestvollstreckung). Zum anderen wurden die sechs bayerischen Jugendarrestanstalten hinsichtlich ihrer Besonderheiten der Vollzugsgestaltung befragt und vergleichend dargestellt (Endres & Lauchs, 2018).

Statistische Auswertung von Übergriffen gegen Bedienstete im bayerischen Justizvollzug

Aufgrund der seit 2015 deutlich angestiegenen Anzahl der gemeldeten Übergriffe von Gefangenen gegen Bedienstete hat der KD die entsprechenden Berichte der bayerischen Justizvollzugsanstalten an die Aufsichtsbehörde aus den Jahren 2015 und 2016 ausgewertet. Außerdem wurden Interviews mit Bediensteten und Gefangenen geführt, um deren Erfahrungen und Sichtweisen zu erkunden und Präventionsmaßnahmen diskutiert (Endres, Breuer & Haas, 2018).

Für zukünftige Untersuchungen wurde eine standardisierte Erfassung von entsprechenden Vorfällen empfohlen, die über einen Online-Fragebogen umgesetzt wurde und derzeit in ausgewählten Anstalten erprobt wird (Haas, Breuer & Endres, 2018).

Evaluation der neu eingeführten Suizidkonferenzen

Seit Juni 2017 werden im bayerischen Justizvollzug nach jedem vollendeten Suizid von Gefangenen Konferenzen durchgeführt und bei Bedarf auch nach versuchten Suiziden. Die Neueinführung der Konferenzen wurde durch den KD wissenschaftlich begleitet.

Insbesondere wurden Informationen zur organisatorischen Umsetzung und Akzeptanz der Konferenzen erhoben. Ergänzend wurde anhand der Ergebnisberichte eingeschätzt, ob für die Suizidprävention in bayerischen Justizvollzugsanstalten relevante Erkenntnisse gewonnen werden können. Die Ergebnisse wurden in einem internen Bericht dargestellt und zur Publikation in der Zeitschrift "Forum Strafvollzug" aufbereitet.

Forschungsprojekt zum Thema islamistische Radikalisierung im Justizvollzug

In Zusammenarbeit mit Prof. Stemmler (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg), werden seit Sommer 2017 im Rahmen eines von der DFG geförderten dreijährigen Forschungsprojekts Informationen über die in Bayern inhaftierten Angehörigen der islamistischen Szene erhoben und ausgewertet.

Die mit den Aktenanalysen verbundenen Erkenntnisse wurden in einem Bericht für das Nationale Zentrum für Kriminalprävention schriftlich aufbereitet.

Darüber hinaus wurden (1) Radikalisierungspotentiale bei jungen muslimischen Inhaftierten und (2) Radikalisierungsprozesse bei als bereits radikalisiert eingestuften islamistischen Gefangenen untersucht (Endres & King, 2018; King, Endres, Schwaß, Stemmler, Lauchs & Armborst, 2018). Weitere Publikationen sind in Vorbereitung.

In einem weiteren Projekt, das vom KD in Auftrag gegeben wurde und begleitet wird, evaluiert Prof. Stemmler die ReStart Workshops, die von „MIND prevention“ (Mansour-Initiative für Demokratieförderung und Extremismusprävention) in bayerischen Justizvollzugsanstalten durchgeführt werden.

Evaluation der Behandlung von Opioidabhängigen während der Inhaftierung im bayerischen Justizvollzug

Auf die Initiative der Arbeitsgruppe „Drogen- und Suchtpolitik“ des bayerischen Justizvollzugs wird durch Prof. Stemmler (Lehrstuhl für Psychologische Diagnostik, Methodenlehre und Rechtspsychologie der FAU Erlangen und Prof. Wodarz (Institut für Psychiatrie der Universität Regensburg, Abteilung Suchtforschung) in Kooperation mit dem KD ein Forschungsprojekts zur Evaluation der Behandlung von Opioidabhängigen während der Haft durchgeführt, das durch das bayerische Staatsministerium der Justiz finanziert wird.

Ab März 2020 werden opioidabhängige Gefangene, die sich entweder in einer Opioidsubstitutionsbehandlung befinden oder prinzipiell für diese in Betracht kämen, kurz vor Ihrer Entlassung und zu drei Zeitpunkten nach der Haft untersucht und befragt. Vor dem Hintergrund der bisherigen Forschung ist anzunehmen, dass sich einige Vorteile der Substitutionsbehandlung gegenüber der primär abstinenzorientierten Therapie feststellen lassen.

Zudem soll die Untersuchung die spezifischen Effekte einer intramuralen Behandlung auf die Legalbewährung nach der Entlassung klären und konkretisieren, ob bei spezifischen Fallkonstellationen auch eine primär abstinenzorientierte Therapie aussichtsreich erscheint.


Weitere Forschungsthemen

Ergänzend zu den vorgestellten Projekten hat der KD noch einige kleinere Forschungsprojekte durchgeführt.

In den Jahren 2011, 2012 und 2013 wurden auf Ersuchen der Arbeitsgruppe „Übergangsmanagement“ auf der Grundlage von Vollzugsdaten Auswertungen zu „Entlassströmen“ vorgenommen, d.h. zur regionalen Verteilungen und den Merkmalen von Personen, die aus dem bayerischen Justizvollzug entlassen wurden. Spezielle Auswertungen betrafen für 2011 Sexualstraftäter, für 2012 weibliche Entlassene und für 2013 junge Entlassene.

Im Jahr 2014 wurde eine Aktenanalyse über aus dem bayerischen Justizvollzug entlassene Bankräuber durchgeführt, die auch eine Rückfalluntersuchung mittels Bundeszentralregisterdaten einschloss.

Für die Arbeitsgruppe „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ führte der KD 2017 eine Befragung aller Bediensteten und aller Dienststellen im bayerischen Justizvollzug durch, um die Umsetzung von zuvor erarbeiteten Empfehlungen zu überprüfen..

Im Jahr 2019 wertete der KD Daten aus der bundeseinheitlichen Erhebung zur stoffgebundenen Suchtproblematik aus und verfasste einen internen Bericht zum Vergleich der bayerischen mit den bundesweiten Daten.
Ebenfalls im Jahr 2019 wurden die bayerischen Daten zur Sicherungsverwahrung ausgewertet und in einem Bericht dargestellt.

Durchgeführt und dokumentiert wurde weiterhin eine Bestandsaufnahme über die arbeitstherapeutischen Betriebe im bayerischen Justizvollzug sowie eine Studie zu den psychischen und Verhaltensauffälligen von Gefangenen, die im Jugendvollzug in arbeitstherapeutischen Betrieben beschäftigt sind.

Derzeit in Gang sind Erhebungen zu den Wohngruppenkonzepten insbesondere im Jugendstrafvollzug.

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Wissenschaftliche Fortentwicklung des Vollzugs und der Behandlungsmethoden, die Umsetzung und Nutzbarmachung der Ergebnisse für Zwecke der Strafrechtspflege

Konzeption für die Neugestaltung der Sicherungsverwahrung

In seinem Urteil vom 5. Februar 2004 (2BvR 2029/01) formulierte das Bundesverfassungsgericht Anforderungen an die zukünftige Ausgestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung. Insbesondere sollte diese „ebenso wie der Strafvollzug darauf ausgerichtet sein, die Voraussetzungen für ein verantwortliches Leben in Freiheit zu schaffen“ (Absatz 75).

Der KD wurde nachfolgend beauftragt, verschiedene Ausarbeitungen zum Thema Sicherungsverwahrung vorzulegen und entwickelte ein Behandlungskonzept für die Einrichtung für Sicherungsverwahrte in Straubing. Zur Evaluation des Vollzugs der Sicherungsverwahrung steuert Bayern für eine bundesweite Erhebung fortlaufend Strukturdaten bei, die nach einer Plausibilitätsprüfung durch den KD an die Kriminologischen Zentralstelle e.V. in Wiesbaden weitergeleitet und dort von Prof. Dessecker ausgewertet werden.

Entwicklung einer Basisdokumentation für die Sozialtherapie in Bayern (BSDSB)

Die BSDSB wurde vom KD entwickelt und als Dokumentationsinstrument in das Vollzugsdatenbanksystem IT-Vollzug integriert (vgl. Abschnitt 2.1.1).
Sie enthält sowohl in Form von Textfeldern als auch von kategorialen Merkmalen Informationen über den Probanden, seine Biographie, die deliktbezogene Anamnese, diagnostische und prognostische Daten, Angaben zu den Rahmenbedingungen und dem Verlauf der Therapie und dem sonstigen vollzuglichen Verlauf, Feststellungen zur Situation am Ende der sozialtherapeutischen Behandlung sowie zur Entlassung und der Nachbetreuung (vgl. Endres & Bieneck 2011).

Entwicklung eines Erhebungssystems für die Evaluation des Jugendstrafvollzugs

Im Rahmen der Evaluation des Jugendstrafvollzugs (s. Abschnitt 2.7) wurde vom KD in ausführlicher Absprache mit den bayerischen Anstalten für den Jugendstrafvollzug ein umfangreiches Erhebungssystem entwickelt, das in einheitlicher Form Daten für statistische Auswertungen liefern soll.

Es umfasst vier Module, bezogen auf (1) biographische Informationen, (2) den Behandlungsbedarf, (3) den Vollzugsverlauf und die Teilnahme an Maßnahmen sowie (4) die Situation am Ende der Haft.

Das Modul zur Erhebung des Behandlungsbedarfs in 22 Bereichen wurde vom KD ausführlich empirisch validiert (Endres, Breuer, Buch & Handtke, 2014). Das Modul zur Erfassung der Entlassungssituation wurde für den Jugendstrafvollzug mit dem Dokumentationssystem des Qualitätshandbuchs der Sozialarbeiter fusioniert.

Adaption einer Kurzintervention zur Motivationsförderung (KIM)

Weil viele Straftäter keinen Zugang zu den therapeutischen Angeboten im Strafvollzug finden, beispielsweise aufgrund einer zu kurzen Haftzeit, weil sie eine Teilnahme an gruppentherapeutischen Programmen von vorneherein ablehnen oder die Behandlung abbrechen, hat der KD nach ökonomischen Programmen mit minimalen Zugangsvoraussetzungen gesucht, die eine möglicherweise vorhandene Veränderungsmotivation fördern und kriminalpräventiv wirken könnten.
Im neuseeländischen Strafvollzug entwickelten und evaluierten Anstiss, Polaschek, und Wilson (2011) eine Intervention („short motivational programme“, SMP), die auf der Grundhaltung und den Techniken der motivierenden Gesprächsführung aufbaut (Miller & Rollnick, 2002).

So soll die Veränderungsbereitschaft der Klienten gefördert werden indem Äußerungen gezielt verstärkt werden, die eine intrinsische Veränderungsmotivation des Klienten erkennen lassen und seine Selbstwirksamkeitserwartung erhöhen.

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Fachdiensten verschiedener bayerischer Justizvollzugsanstalten erarbeitete und erprobte eine adaptierte Fassung („Kurzintervention zur Motivationsförderung“, KIM), die in verschiedenen vollzuglichen Bereichen, und darüber hinaus in der ambulanten Arbeit mit straffällig gewordenen Klientinnen und Klienten anwendbar sein soll. Das Manual für KIM wurde mit weiteren Materialien als Buch veröffentlicht (Breuer, Gerber, Buchen-Adam & Endres, 2014) und es werden regelmäßige Schulungen für Bedienstete im Justizvollzug durchgeführt. Eine erste Untersuchung zu KIM wurde im Rahmen einer Masterarbeit an der Universität Erlangen durchgeführt (Lauchs, 2017).

Konzeption für die erzieherische Ausgestaltung des §16a JGG

Seit dem 7. März 2013 steht der „§16a JGG Jugendarrest neben Jugendstrafe“ (der sogenannte „Warnschussarrest“) als zusätzliche Sanktionierung im Jugendstrafrecht zur Verfügung mit der Intention kriminalpräventive Einwirkungsmöglichkeiten auf junge Straftäterinnen und Straftäter zu verbessern.

Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend arbeitete der KD einen Vorschlag für ein praktikables, wissenschaftlich fundiertes und empirisch zu validierendes Konzept für die psychologische und pädagogische Betreuung im Jugendarrest aus (Endres & Breuer, 2014c).

Mitwirkung an der Neuregelung des bayerischen Jugendarrestvollzugsgesetzes und damit einhergehende Anpassungen der Datenerfassung im Jugendarrest

Der Leiter des KD war an der Neuregelung des am 26. Juni 2018 verabschiedeten bayerischen Jugendarrestvollzugsgesetzes beteiligt.
Die dadurch erforderlichen Anpassungen im vollzuglichen Datenerfassungssystem wurden unter der Leitung des KD umgesetzt, wobei sich dieser eng mit den Jugendarrestanstalten abgestimmt und auch die Informationsbedarfe weiterer Einrichtungen (z. B. Jugendgerichtshilfen, Bewährungshilfe) berücksichtigt hat.

Weitere Aktivitäten zur Nutzbarmachung wissenschaftlicher Erkenntnisse für den bayerischen Justizvollzug

Der KD berät die Aufsichtsbehörde anlassbezogen und übernimmt eine Schnittstellenfunktion zwischen der vollzuglichen Praxis und der wissenschaftlichen Forschung. Beispielsweise verfasst der KD Stellungnahmen zu externen Forschungsprojekten, um eine Einordnung ihrer Relevanz für den Vollzug zu erleichtern.
Tagungsvorträge über relevante Forschungsbefunde und schriftliche Veröffentlichungen sollen Denkanstöße liefern und zur Fortentwicklung von Behandlungsmethoden beitragen.

Die Genehmigung externer Forschungsanliegen erfolgt jeweils mit der Auflage, nach Fertigstellung dem KD ein Exemplar der fertigen Arbeit bzw. des Berichts zukommen zu lassen. Diese Arbeiten werden vom KD gesammelt und sofern die Ergebnisse für die Praxis relevant erscheinen auch inhaltlich ausgewertet, z. B. indem der Aufsichtsbehörde oder betroffenen Anstalten eine kommentierte Zusammenfassung zugeleitet wird.

Die Beratung der Aufsichtsbehörde erfolgt anlassbezogen in Form kurzfristiger Stellungnahmen zu diversen Themen (z.B. zur Dunkelfeldstudie des KFN zu Gewalt unter Gefangenen, zu einem Gutachten des Zukunftsrats der bayerischen Staatsregierung, das von staatlichen Institutionen eine „Erziehung zur Bewusstseinsbildung“ forderte, zum „Projekt Leonhard“ zur unternehmerischen Qualifizierung von Gefangenen, zum Pilotprojekt Täter-Opfer-Ausgleich in der JVA Landsberg/Lech, zur „Klientzentrierten Gewalt-Analyse“).

Der KD arbeitet kontinuierlich oder projektbezogen in verschiedenen Arbeitsgruppen mit („Ständige Arbeitsgruppe Sicherheit“, „Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Jugendarrestvollzugsgesetzes“, „Arbeitsgruppe Drogen- und Suchtpolitik“, „Arbeitsgruppe Vereinbarkeit von Beruf und Familie“) und führt in deren Auftrag empirische Erhebungen durch, die ausgewertet und den Arbeitsgruppen für weitere Auswertungen überlassen werden.

Der KD nimmt regelmäßig an wissenschaftlichen Konferenzen teil und stellt dort die Ergebnisse der eigenen Forschungsprojekte zur Diskussion.
Dies waren u.a. Konferenzen der European Society of Criminology, der Kriminologischen Gesellschaft, der European Association of Psychology and Law, der International Association for the Treatment of Sexual Offenders, der Fachgruppe Rechtspsychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie, der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (Regionaltreffen) und die Jugendgerichtstage, der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Psychiatrie an der Universität München (Forensische Herbsttagungen), der Psychologinnen und Psychologen im Justizvollzug (Bundeskongresse), sowie justizinterne Fortbildungsveranstaltungen (Treffen von Berufsgruppen, z. B. der Leiterinnen und Leiter Sozialtherapeutischer Einrichtungen, Schwerpunkttagungen) der bayerischen Justizvollzugsakademie.

Publikationen des KD sind in den letzten Jahren in verschiedenen Fachzeitschriften und in Sammelbänden erschienen (vgl. vollständiges Verzeichnis unter „Publikationen“).

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Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Forschung

Eine enge Kontaktpflege zu anderen Forschungseinrichtungen soll gewährleisten, dass für den Vollzug relevante Untersuchungen zur Kenntnis genommen werden und es darüber hinaus ermöglichen, neue Forschungsvorhaben anzuregen.

Forschungskooperationen und Anregung von Forschungsvorhaben

Der KD kooperiert bei einigen seiner Projekte mit dem Lehrstuhl für psychologische Diagnostik, Methodenlehre und Rechtspsychologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Der Leiter des KD ist dort auch im Rahmen eines regelmäßigen Lehrauftrags an der universitären Lehre im Fach Rechtspsychologie beteiligt.

Kooperationsbeziehungen bestehen außerdem mit dem Lehrstuhl für Strafrecht der Universität Augsburg (Prof. Dr. Kaspars), dem Fachbereich Sozialpädagogik der Hochschule Landshut (Prof. Dr. Lohner), dem Institut für Pädagogik der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, dem Institut für Psychologie der Fernuniversität Hagen (Dr. Kraus) und dem Bezirksklinikum der Universität Regensburg (Prof. Dr. med. Wodarz, Psychiatrie, Abt. Suchtforschung).

Der Kriminologische Dienst ist an dem seit 2019 bestehenden "Kriminologischen Forum Bayern" beteiligt.

Prüfung, Genehmigung, Unterstützung, Koordinierung und Betreuung externer Forschungsvorhaben im Justizvollzug

Der KD ist gemäß dem JMS vom 10. August 2009 für die Forschung im bayerischen Justizvollzug verantwortlich. In den ersten Jahren gab er zu externen Forschungsanfragen Stellungnahmen an die Aufsichtsbehörde ab, durch das JMS vom 13. Juli 2010 wurde dem KD jedoch die Befugnis übertragen, zu externen Forschungsvorhaben in eigener Zuständigkeit zu entscheiden (vgl. JMS vom 07. August 2013 zur Behandlung externer Auskunftsersuchen und Forschungsanfragen). Ausgenommen sind ländervergleichende Forschungsprojekte sowie solche mit besonderer kriminalpolitischer Bedeutung.

Seit der Einrichtung des KD haben diesen insgesamt etwa 550 externe Anfragen erreicht, die mit Forschung in Verbindung stehen. Überwiegend handelte es sich um Anträge auf Datenerhebungen oder Auskünfte im Rahmen von Qualifizierungsarbeiten in sozialwissenschaftlichen Fächern (Kriminologie, Soziologie, Psychologie, Pädagogik u. a.). In einigen Fällen kann der KD dem Anliegen durch Hinweise auf Veröffentlichungen, verfügbare Statistiken oder durch Übersendung von Informationsmaterial entsprechen.

Ansonsten werden die Anfragenden zunächst jeweils gebeten, ihren Antrag anhand der in einem Informationsblatt gegebenen Hinweise darzustellen und zu begründen sowie ggf. ein Empfehlungsschreiben des betreuenden Dozenten vorzulegen. (In einem Teil der Fälle ist der Vorgang damit beendet, d.h. es erfolgt keine Antragstellung.)

Falls vollständige Anträge vorgelegt werden, prüft der KD diese nach folgenden Kriterien (vgl. Breuer et al., 2017, für eine ausführliche Darstellung der Vorgehensweise in einer gemeinsamen Publikation mit Vertretern der Kriminologischen Dienste anderer Bundesländer, sowie Endres & Suhling, 2019):

  • wissenschaftliche Qualität des Projekts (einschlägige Forschungserfahrungen der Antragsteller bzw. der betreuenden Dozenten, Schlüssigkeit der Fragestellung, Geeignetheit der angewandten Methoden, absehbarer wissenschaftlicher Ertrag);
  • absehbarer Aufwand für die Justizvollzugsanstalten (z. B. für Erteilung von differenzierten Auskünften, Gewinnung von Interviewpartnern, Austeilen und Einsammeln von Fragebögen, Aufklärung der interessierten bzw. teilnehmenden Gefangenen über die Anliegen, organisatorische Abwicklung von Besuchen bzw. Interviews mit Gefangenen);
  • möglicher Nutzen für den Justizvollzug (z. B. Weiterentwicklung von Behandlungsmethoden, Verbesserung der Datengrundlage für vollzugliche Entscheidungen); in diesem Zusammenhang sind aber auch mögliche negative Auswirkungen (Aspekte des Datenschutzes und der Forschungsethik) auf die Beteiligten zu berücksichtigen.

Bisher wurde nur eine geringe Zahl der beantragten externen Forschungsprojekte durch den bayerischen KD endgültig abgelehnt.
Häufiger kam es vor, dass Anträge aufgrund von Einwänden des KD überarbeitet werden mussten.
In einigen Fällen wurden die Projekte aufgrund der geäußerten Einwände von den Antragstellern dann nicht weiterverfolgt oder es wurde wegen der aufgezeigten organisatorischen Schwierigkeiten auf eine Datenerhebung im bayerischen Justizvollzug verzichtet.

Bundesländerübergreifender Austausch

Darüber hinaus nehmen die Bediensteten des KD an den zweimal jährlich stattfindenden bundesländerübergreifenden Arbeitstreffen der Kriminologischen Dienste teil, die durch die Kriminologische Zentralstelle e.V. koordiniert und organisiert werden. Bei diesen Arbeitstreffen werden auch Arbeitsergebnisse aus Bayern vorgestellt. 

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Fachbeirat

Der Fachbeirat berät den Kriminologischen Dienst bei der Erfüllung seiner Aufgaben und in der Zusammenarbeit mit Einrichtungen des Justizvollzugs und externen Stellen. Mitglieder des Fachbeirats sind (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Prof. Dr. Rudolf Egg (ehem. Direktor der Kriminologischen Zentralstelle e. V. Wiesbaden)
  • Ltd. RegDir Christian Gessenharter (Leiter der Bayerischen Justizvollzugsakademie in Straubing)
  • RegDir Dr. Claudia Groß (Leiterin der Justizvollzugsanstalt Erlangen)
  • Prof. Dr. Friedrich Lösel (Professor emeritus für Psychologie am Institut für Psychologie der Universität Erlangen-Nürnberg; ehem. Direktor des Institute of Criminology der University of Cambridge, UK)
  • Ministerialrätin Katja Mühlbauer (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)
  • Prof. Dr. Franz Streng (Professor emeritus für Strafrecht und Kriminologie am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Universität Erlangen-Nürnberg)
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Publikationen

2022

Breuer, M. & Suhling, S. (im Druck). Motivationsförderung im Strafvollzug. In J. Endres & S. Suhling (Hrsg.), Behandlung im Strafvollzug. Springer. 

Endres, J. (eingereicht). Das Gefängnis als „totale Institution“: Was trägt ein 65 Jahre alter soziologischer Fachterminus zum Verständnis und zur Weiterentwicklung des Justizvollzugs bei? Forum Strafvollzug.

Endres, J. (eingereicht). Transpersonen im Justizvollzug. Forum Strafvollzug.

Endres, J. & Breuer, M. (im Druck). Gewaltdelikte. In T. Bliesener, K.-P. Dahle & F. Lösel (Hrsg.), Lehrbuch Rechtspsychologie (2. Aufl.). Huber.

Endres, J., Haas, S., Breuer, M. & Pülschen, S. (2022). Forschung zur sozialtherapeutischen Behandlung von Gewaltstraftätern: Was ist zu beachten, damit aussagekräftige und anwendungsorientierte Ergebnisse zustande kommen? In W. Wirth & S. Bieneck (Hrsg.), Forschung im Strafvollzug. Dokumentations-, Evaluations- und Innovationsprojekte der kriminologischen Dienste (S.116-126). Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten.

Endres, J. & Hegwein, S. (im Druck). Arbeit und Arbeitstherapie. In J. Endres & S. Suhling (Hrsg.), Behandlung im Strafvollzug. Springer. 

Endres, J. & Kurlemann, P. J. (im Druck). Lockerungen. In J. Endres & S. Suhling (Hrsg.), Behandlung im Strafvollzug. Springer. 

Endres, J. & Suhling, S. (im Druck). Behandlung im Justizvollzug: Sozialtherapie und Sicherungsverwahrung. In B. Völlm & B. Schiffer (Hrsg.), Forensische Psychiatrie: Rechtliche, klinische und ethische Aspekte. Springer.

Endres, J. & Suhling, S. (im Druck). Resozialisierung in der Krise? Der Behandlungsgedanke vor neuen und alten Herausforderungen. In J. Endres & S. Suhling (Hrsg.), Behandlung im Strafvollzug. Springer. 

Gelbhardt, R. & Endres, J. (2022). Junge Väter im Jugendstrafvollzug: Vater-Identität und väterliches Engagement und Kontextbedingungen. Forum Strafvollzug, 71(1), 37-41.

Groß, G. & Endres, J. (im Druck). Psychisch auffällige Gefangene. In J. Endres & S. Suhling (Hrsg.), Behandlung im Strafvollzug. Springer. 

Haas. S. (im Druck). Wohngruppen. In J. Endres & S. Suhling (Hrsg.), Behandlung im Strafvollzug. Springer. 

Neureiter, C. & Endres, J. (2022). „Desistance“: Wie kommt es zum Ausstieg aus kriminellen Lebensläufen? Bewährungshilfe, 69(3), 271-282.

Pülschen, L., Endres, J., Breuer, M. & Haas, S. (2022). Junge Geflüchtete im Jugendstrafvollzug. In W. Wirth & S. Bieneck (Hrsg.), Forschung im Strafvollzug. Dokumentations-, Evaluations- und Innovationsprojekte der kriminologischen Dienste (S.59-69). Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten.

Suhling, S. & Endres, J. (im Druck). Behandlung im Strafvollzug – Einleitung und Überblick. In J. Endres & S. Suhling (Hrsg.), Behandlung im Strafvollzug. Springer. 

2021

Breuer, M. & Haas, S. (2021). Suizidkonferenzen. Umsetzung und Akzeptanz im bayerischen Justizvollzug. Forum Strafvollzug, 70(3), 206-211.

Endres, J. (2021). Die Dialektik des Abolitionismus. Thomas Gallis Plädoyer für eine Umwälzung der Strafrechtspflege (Rezension von „Weggesperrt“). Forum Strafvollzug, 70(4), 278-282.

Endres, J. & Breuer, M. (2021). Wie funktioniert das Gefängnis? – Was Sie über den Strafvollzug wissen sollten, wenn Sie dort tätig werden wollen. In A. de Banffy-Hall, D. M. Eberhard & A. Ziegenmeyer (Hrsg.), Musik im Strafvollzug (S. 17-36). Waxmann.

Endres, J. & Stemmler, M. (2021). Risikoorientierung und Risikobeurteilung in der Kriminalprävention. Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, 32(1), 32-39.

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https://doi.org/10.1515/mks-2021-0126

Stemmler, M., Endres, J., King, S., Ritter, B. & Becker, K. (2021). Psychological differences between radicalized and non-radicalized Muslim prisoners: A qualitative analysis of their frame alignment. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 104(3), 283-297.
https://doi.org/10.1515/mks-2021-0131

Weiss, M., Geißelsöder, K., Breuer, M., Dechant, M., Endres, J., Stemmler, M. & Wodarz, N. (2021). Behandlung opioidabhängiger Inhaftierter – Einstellungen und Behandlungspraxis des medizinischen Personals in bayerischen Justizvollzugsanstalten. Das Gesundheitswesen.
https://doi.org/10.1055/a-1399-9286

2020

Endres, J. & Groß, C. (2020). Sozialtherapie als Behandlungsform im Strafvollzug. In B.-D. Meier & K. Leimbach (Hrsg.), Gefängnisse im Blickpunkt der Kriminologie (S. 141-161). Springer.

Endres, J. & Wittmann, J. (2020). Psychische Störungen bei inhaftierten Frauen. Forum Strafvollzug, 69(4), 272-278.

Hegwein, S. & Endres, J. (2020). Arbeitstherapeutische Betriebe in den bayerischen Justizvollzugsanstalten. Forum Strafvollzug, 69(2), 128-133.

Lösel, F., Link, E., Schmucker, M., Bender, D., Breuer, M., Carl, L., Endres, J. & Lauchs, L. (2020). On the effectiveness of sexual offender treatment in prisons: A comparison of two different evaluation designs in routine practice. Sexual Abuse, 32(4), 452-475.
https://doi.org/10.1177/1079063219871576

2019

Endres, J. & Suhling, S. (2019). Forschung im Justizvollzug – die Funktion und Perspektive der Kriminologischen Dienste. Neue Kriminalpolitik, 31(4), 354-371.

Endres, J. & Schwanengel, M. F. (2019). Anmerkungen zur deutschsprachigen Adaptation der Psychopathy Checklist-Revised (PCL-R). Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 13(1), 81-91.
https://doi.org/10.1007/s11757-018-0488-x

Guschlbauer, S. & Endres, J. (2019). Wie wichtig ist Verantwortungsübernahme bei Straftätern als Behandlungsziel? Eine kritische Betrachtung auf Basis aktueller Literatur und Forschungsbefunde. Forum Strafvollzug, 68(5), 342-348.

Heubeck, N. & Endres, J. (2019). Aus Fehlern lernen? Erzielt ein Aufsatz über die begangene Straftat tatsächlich den gewünschten Lerneffekt? Ergebnisse einer psychologischen Studie zu den Wirkungen einer Minimalintervention im Jugendarrest. Forum Strafvollzug, 68(4), 301-305.

2018

Breuer, M., Endres, J., Häßler, U., Hartenstein, S., Niemz, S & Stoll, K. (2018). Forschung über den Strafvollzug in Deutschland – Die Rolle der Kriminologischen Dienste (zugleich eine Replik auf Fährmann & Knop 2017). Neue Kriminalpolitik, 30(1), 92-109.

Endres, J. (2018). Was bewirkt der Jugendstrafvollzug. In G. Weigand (Hrsg.), Vollzug im Wandel – 60 Jahre Jugendvollzug in der Justizvollzugsanstalt Ebrach (S. 198-211). Eigenverlag. 

Endres, J. & Breuer, M. (2018). Behandlungsmaßnahmen und -programme im Strafvollzug. In B. Maelicke & S. Suhling (Hrsg.), Das Gefängnis auf dem Prüfstand: Zustand und Zukunft des Strafvollzugs (S. 89-108). Springer. 

Endres, J. & Breuer, M. (2018). Gewaltprävention im Justizvollzug. In M. Walsh, B. Pniewski, M. Kober & A. Armborst (Hrsg.), Evidenzorientierte Kriminalprävention in Deutschland - Ein Leitfaden für Politik und Praxis (S. 583-599). Springer.

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Endres, J. & King, S. (2018). Radikalisierung und Deradikalisierung im Justizvollzug. In M. Walsh, B. Pniewski, M. Kober & A. Armborst (Hrsg.), Evidenzorientierte Kriminalprävention in Deutschland - Ein Leitfaden für Politik und Praxis (S. 511-530). Springer. 

Endres, J. & King, S. (2018). Welche Rolle spielt religiöses Wissen für islamistische Radikalisierung? In K. Boers & M. Schaerff (Hrsg.), Kriminologische Welt in Bewegung (S. 218-227). Forum Verlag Godesberg.

Endres, J. & Lauchs, L. (2018). Der Vollzug des Jugendarrests. Erhebung aus Bayern in den Jahren 2015 und 2016. Bewährungshilfe, 65(4), 384-402. 

Haas, S., Breuer, M. & Endres, J. (2018). Übergriffe gegen Bedienstete im Justizvollzug. Teil 2: Empirische Befunde aus dem bayerischen Justizvollzug und Empfehlungen. Forum Strafvollzug, 67(2), 213-218.

King, S., Endres, J., Schwaß, M., Stemmler, M., Lauchs, L. & Armborst, A. (2018). Prisoners with islamist relations: Are prisoner files a valuable data source for individual assessment and for research? International Journal of Developmental Science, 12, 129-141. https://doi.org/10.3233/DEV-170243

2017

Breuer, M., Endres, J., Heller, N. & Pecher, W. (2017). Modellprojekt zur Therapie mit langstrafigen Gefangenen zu Beginn der Haftzeit. Forum Strafvollzug, 66(1), 11-15. 

Endres, J. & Haas, S. (2017). Behandlungserfolg in der Sozialtherapie. Zusammenhänge mit biografischen Merkmalen, Persönlichkeit und Therapiezielen. Forum Strafvollzug, 66(1), 21-27. 

Endres, J. & Maier, B. (2017). Wie wird der Koppelungsarrest (§ 16a JGG) in der Praxis angewandt? In C. Jäger, G. Kett-Straub, H. Kudlich & C. Safferling (Hrsg.), Festschrift für Franz Streng zum 70. Geburtstag (S. 427-442). C. F. Müller. 

2016

Breuer, M. M. & Endres, J. (2016). Bayern: Kurzintervention zur Motivationsförderung (KIM). Forschungspraxis im bayerischen Justizvollzug. Forum Strafvollzug, 65(3), 180-181.

Carl, L. C., Breuer, M. M. & Endres, J. (2016). Leidensdruck und Behandlungsmotivation bei Gewaltstraftätern. Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, 23(1), 8-36.

Endres, J. (2016). Der Umgang mit tatleugnenden Verurteilten im Justizvollzug. In M. Rettenberger & A. Dessecker (Hrsg.), Behandlung im Justizvollzug (S. 103-130). Kriminologische Zentralstelle e.V.

Endres, J. & Breuer, M. M. & Nolte, K. (2016). Wiederinhaftierung nach Entlassung aus dem Jugendstrafvollzug. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 99(5), 342-362.

Endres, J., Breuer, M. M. & Stemmler, M. (2016) „Intention to treat“ oder „treatment as received“: Umgang mit Abbrechern in der Forschung zur Straftäterbehandlung. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 10(1), 45-55. https://doi.org/10.1007/s11757-015-0348-x

Endres, J. & Krebs, F. (2016). Der Foto-Hand-Test. Ein projektives Verfahren zur Messung von Aggressivität? Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 10(3), 198-211. https://doi.org/10.1007/s11757-015-0345-0

Endres, J. & Maier, B. (2016). Entwicklung der Jugendkriminalität und der Belegungszahlen im Jugendstrafvollzug und im Jugendarrest: Erklärungen für den Rückgang und Prognose zukünftiger Entwicklungen. Forum Strafvollzug, 65(1), 45-50.

Endres, J. & Nolte, K. (2016). Ethnische und religiöse Minderheiten im Jugendstrafvollzug. Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, 27(4), 368-375.

Endres, J. & Schwanengel, M. F. (2016). “Forensische Psychotherapie“ und „Kriminal-therapie“: Unterschiedliche Bezeichnungen oder divergierende Zielsetzungen in der Straftäterbehandlung? Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, 23(2), 137-144.

Schwanengel, M. F. & Endres, J. (2016). Kriminaltherapeutische Straftäterbehandlung. Forum Strafvollzug, 65(3), 158-162.

Suhling, S. & Endres, J. (2016). Deliktorientierung in der Behandlung von Straftätern: Bestandsaufnahme und Kritik. Rechtspsychologie, 2(3), 345-370. https://doi.org/10.5771/2365-1083-2016-3-345

2015

Breuer, M. M. & Pecher, W. (2015). Listener. In K. Bennefeld-Kersten, J. Lohner & W. Pecher (Hrsg.), Frei Tod, Selbst Mord, Bilanz Suizid? Wenn Gefangene sich das Leben nehmen. Einschätzung und Prävention. (S. 321-342). Pabst.

Endres, J. (2015). Unterbringung im Jugendstrafvollzug. In W. Schweder (Hrsg.), Handbuch Jugendstrafvollzug (S. 228-244). Beltz. 

Endres, J. & Schwanengel, M. F. (2015) Straftäterbehandlung. Bewährungshilfe, 62(4), 293-319.

2014

Breuer, M. M. (2014). Kurzintervention zur Motivationsförderung. Forum Strafvollzug, 63(5), 308-311.

Breuer, M. M., Gerber, K., Buchen-Adam, N. & Endres, J. (Hrsg.). (2014). Kurzintervention zur Motivationsförderung: Ein Manual für die Arbeit mit straffällig gewordenen Klientinnen und Klienten. Pabst.

Endres, J. (2014). Determinanten der Behandlungsteilnahme und des Behandlungsabbruchs. Forum Strafvollzug, 63(4), 237-243.

Endres, J. (2014). Rezension: Rechtspsychologie, Kriminologie und Praxis: Festschrift für Rudolf Egg zum 65. Geburtstag. Forum Strafvollzug, 63(5), 340-341.

Endres, J. & Breuer, M. M. (2014a). Gewaltdelinquenz und Affekttaten. In T. Bliesener, F. Lösel & G. Köhnken (Hrsg.), Lehrbuch Rechtspsychologie (S. 87-105). Huber.

Endres, J. & Breuer, M. M. (2014b). Leugnen bei inhaftierten Straftätern. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 8(4), 263-278.
https://doi.org/10.1007/s11757-014-0271-6

Endres, J. & Breuer, M. M. (2014c). Warnschuss oder Wegweiser? Konzeptionelle Überlegungen zur Ausgestaltung des Jugendarrests nach § 16a JGG. Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, 25(2), 127-136.

Endres, J., Breuer, M. M., Buch, L. & Handtke, O. (2014). Der Behandlungsbedarf bei jungen Straftätern (BB-JuSt): Erste Erkenntnisse zur Reliabilität eines neuen Erhebungsinstruments für den Jugendstrafvollzug. Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, 8(2), 116-127.

2013

Breuer, M. M. & Endres, J. (2013). Elektronische Aufenthaltsüberwachung: Zusammenfassung von Erkenntnissen aus einem bayerischen Pilotprojekt im offenen Vollzug. Newsletter der Führungsakademie des Bildungsinstituts des niedersächsischen Justizvollzuges, 18, S. 27-29.

Breuer, M. M., Endres, J., Vornholt, E. & Müller, C. (2013). Elektronische Aufenthaltsüberwachung: Erkenntnisse aus einem bayerischen Pilotprojekt im offenen Vollzug. Bewährungshilfe, 60(2), 146-158.

Endres, J., Schwanengel, F. & Behnke, M. (2013). Diagnostik und prognostische Beurteilung in der Sozialtherapie. In B. Wischka, W. Pecher & H. van den Boogart (Hrsg.), Behandlung von Straftätern: Sozialtherapie, Maßregelvollzug, Sicherungsverwahrung (S. 101–122). Centaurus.

2012

Breuer, M. M., Gerber, K. & Endres, J. (2012). Entwicklung einer Kurzintervention motivierender Gesprächsführung im bayerischen Strafvollzug. Bewährungshilfe, 59(4), 359-369.

Hare, R. D. & Neumann, C. S. (2012). Psychopathie als klinisches und empirisches Konstrukt (M. M. Breuer & J. Endres, Trans.). In B. Wischka, W. Pecher & H. van den Boogart (Hrsg.), Behandlung von Straftätern: Sozialtherapie, Maßregelvollzug, Sicherungsverwahrung (S. 123-161). Centaurus. (Original erschienen 2008)

2011

Sporer, S. L. & Breuer, M. M. (2011). Rechtspsychologie. In A. Schütz, M. Brand, H. Selg & S. Lautenbacher (Hrsg.), Psychologie. Eine Einführung in ihre Grundlagen und Anwendungsfelder (S. 485-501). Kohlhammer.

Endres, J. & Bieneck, S. (2011). BSDSB: Eine Basisdokumentation für die sozialtherapeutischen Einrichtungen im bayerischen Strafvollzug. Forum Strafvollzug, 60(4), 244-248.

Endres, J. & Breuer, M. M. (2011). Sicherungsverwahrung: Das Behandlungskonzept des bayerischen Justizvollzugs, Forum Strafvollzug, 60(5), 285-296.


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Service

Wenn Sie zur Bearbeitung einer wissenschaftlichen Fragestellung Daten im bayerischen Strafvollzug erheben möchten, reichen Sie bitte einen entsprechenden Antrag beim Kriminologischen Dienst des bayerischen Justizvollzugs ein. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt für externe Antragsteller: Link Infoblatt

Bedarfsweise werden Qualifizierungsarbeiten (Bachelor, Magister, Diplom) an Studierende der Psychologie vergeben, wenn diese im engen Zusammenhang mit den eigenen Forschungsprojekten stehen. Falls Sie sich hierfür interessieren, senden Sie uns bitte Ihre Kurzbewerbung zu (Anschreiben, Lebenslauf).

Kontakt:
Kriminologischer Dienst des bayerischen Justizvollzugs
c/o Justizvollzugsanstalt Erlangen
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Telefon: 09131 / 782-157
Telefax: 09131 / 782-175

E-Mail: kriminologischerdienst@jv.bayern.de

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